Lexikon
Aristokratie
Staatsrecht
eine Staatsform, in der bestimmte Geburts-, Besitz- oder Bildungsstände Träger und Ausüber der Staatsgewalt sind; nach den ethischen Maßstäben der aristotelischen Staatsformenlehre liegt im Fall einer solchen Minderheitsherrschaft eine Aristokratie nur dann vor, wenn die Herrschaft im Interesse des Gemeinwohls ausgeübt wird; bei selbstsüchtiger Herrschaft handelt es sich dagegen um die Entartung der Aristokratie, die Oligarchie. Monarchie, Demokratie.
![Herz, 3D, Modell](/sites/default/files/styles/responsive_16_9_300w/public/wissenschaft_de_imgs/xxxAdobeStock_266682697_F9B16097-9575-47B0-A7D2-52BEA36E4727-e1656314199745.jpg.webp?itok=-2wYNZuk)
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