Lexikon

Aristokratie

Staatsrecht
eine Staatsform, in der bestimmte Geburts-, Besitz- oder Bildungsstände Träger und Ausüber der Staatsgewalt sind; nach den ethischen Maßstäben der aristotelischen Staatsformenlehre liegt im Fall einer solchen Minderheitsherrschaft eine Aristokratie nur dann vor, wenn die Herrschaft im Interesse des Gemeinwohls ausgeübt wird; bei selbstsüchtiger Herrschaft handelt es sich dagegen um die Entartung der Aristokratie, die Oligarchie. Monarchie, Demokratie.
Außerirdische, Planet
Wissenschaft

„Es ist an der Zeit, dass die Menschheit ein planetares Spezies-Bewusstsein entwickelt“

Der Rechtswissenschaftler Michael Bohlander über Risiken und juristische Nebenwirkungen eines Kontakts mit außerirdischen Intelligenzen. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Herr Prof. Bohlander, wie kamen Sie auf die Idee, über juristische Fragen beim Thema SETI (Search for Extraterrestrial Intelligence) zu forschen?  Zum einen geht...

Bemmerer
Wissenschaft

Sternenfeuer im Felsenkeller

Experimente in einem Dresdner Labor zeigen: Der Bethe-Weizsäcker-Zyklus läuft langsamer ab als gedacht. Er ist der Hauptlieferant der Energie in massereichen Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Wer nach den Sternen greifen will, muss manchmal in den Keller gehen. Das klingt auf den ersten Blick ein bisschen paradox. Schließlich stehen...

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