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Aristokratie

Staatsrecht
eine Staatsform, in der bestimmte Geburts-, Besitz- oder Bildungsstände Träger und Ausüber der Staatsgewalt sind; nach den ethischen Maßstäben der aristotelischen Staatsformenlehre liegt im Fall einer solchen Minderheitsherrschaft eine Aristokratie nur dann vor, wenn die Herrschaft im Interesse des Gemeinwohls ausgeübt wird; bei selbstsüchtiger Herrschaft handelt es sich dagegen um die Entartung der Aristokratie, die Oligarchie. Monarchie, Demokratie.

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