Lexikon
Aufwertung
Recht
die nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder durch Gesetz geforderte nachträgliche Heraufsetzung des Realwerts einer Geldforderung nach vorangegangener Inflation, wobei die Kaufkraft des Geldes zur Zeit der Entstehung der Geldforderung als Maßstab dient. Die durch die Inflation nach dem 1. Weltkrieg notwendig gewordene Aufwertung in Deutschland regelte der Gesetzgeber durch die 3. Steuer-Not-VO vom 14. 2. 1924, die am 16. 7. 1925 durch das Anleiheablösungsgesetz und das Aufwertungsgesetz abgelöst wurde.
Wissenschaft
Die Urzeit des Universums
Den ersten Sternen auf der Spur: das Webb-Weltraumteleskop als Zeitmaschine.
Der Beitrag Die Urzeit des Universums erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Das Ringen um die Krone der KI
Ist Europa beim Boom der Künstlichen Intelligenz abgehängt? Ganz im Gegenteil: Neue Entwicklungen bei KI-Robotern und dem Einsatz von KI in der Industrie eröffnen große Chancen, vor allem für innovative Unternehmen in Deutschland. von ULRICH EBERL Dass einer der wichtigsten Unternehmenslenker der USA europäischen und insbesondere...