Lexikon
Aufwertung
Recht
die nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder durch Gesetz geforderte nachträgliche Heraufsetzung des Realwerts einer Geldforderung nach vorangegangener Inflation, wobei die Kaufkraft des Geldes zur Zeit der Entstehung der Geldforderung als Maßstab dient. Die durch die Inflation nach dem 1. Weltkrieg notwendig gewordene Aufwertung in Deutschland regelte der Gesetzgeber durch die 3. Steuer-Not-VO vom 14. 2. 1924, die am 16. 7. 1925 durch das Anleiheablösungsgesetz und das Aufwertungsgesetz abgelöst wurde.
Wissenschaft
Herzproblemen im All auf der Spur
Warum beeinträchtigen Weltraumflüge die Herzgesundheit und wie könnte man diesem Problem gegensteuern? Zur Erforschung dieses für die bemannte Raumfahrt wichtigen Themas haben Forschende nun ein neues Verfahren eingesetzt: Sie haben eine „Herz-auf-einem-Chip”-Plattform auf die Internationale Raumstation geschickt, die eine...
Wissenschaft
Innen und außen bitter: Geschmacks-Rezeptor hat zwei Bindestellen
Bitteren Geschmack nehmen wir mit Hilfe einer Gruppe verschiedener Rezeptoren wahr. Nun haben Forschende die detaillierte Struktur eines dieser Geschmacksrezeptoren aufgeklärt. Demnach hat der Rezeptor namens TAS2R14 neben der bereits bekannten Bindungsstelle auf der Außenseite von Zellen eine weitere Bindungsstelle, die auf...