Lexikon

Aufwertung

Recht
die nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder durch Gesetz geforderte nachträgliche Heraufsetzung des Realwerts einer Geldforderung nach vorangegangener Inflation, wobei die Kaufkraft des Geldes zur Zeit der Entstehung der Geldforderung als Maßstab dient. Die durch die Inflation nach dem 1. Weltkrieg notwendig gewordene Aufwertung in Deutschland regelte der Gesetzgeber durch die 3. Steuer-Not-VO vom 14. 2. 1924, die am 16. 7. 1925 durch das Anleiheablösungsgesetz und das Aufwertungsgesetz abgelöst wurde.
Triebwerk, Maschine,
Wissenschaft

Grips im Gefüge

Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...

Pflanzen, Biofilter
Wissenschaft

Pflanzen als Biofilter

Forschende reinigen verseuchte Böden und Gewässer etwa mithilfe von Schilfgewächsen. Auf diesem Weg lassen sich gezielt Rohstoffe gewinnen. von CHRISTIAN JUNG Abgelagert in den Böden oder gelöst in den Gewässern der Erde: Weltweit werden riesige Mengen von Substraten an Orten gemessen, an denen sie ein enormes Schadstoffpotenzial...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon