Lexikon
Aufwertung
Recht
die nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder durch Gesetz geforderte nachträgliche Heraufsetzung des Realwerts einer Geldforderung nach vorangegangener Inflation, wobei die Kaufkraft des Geldes zur Zeit der Entstehung der Geldforderung als Maßstab dient. Die durch die Inflation nach dem 1. Weltkrieg notwendig gewordene Aufwertung in Deutschland regelte der Gesetzgeber durch die 3. Steuer-Not-VO vom 14. 2. 1924, die am 16. 7. 1925 durch das Anleiheablösungsgesetz und das Aufwertungsgesetz abgelöst wurde.
Wissenschaft
Mit Schwung in die Quantenwelt
Ein nanometerkleines Kügelchen schwingt mit äußerst geringer Dämpfung. Das eröffnet völlig neue Möglichkeiten, um die Quantenphysik zu testen. von DIRK EIDEMÜLLER Die Quantenmechanik ist voll von Eigentümlichkeiten. So sind Quantenobjekte Welle und Teilchen zugleich, sie können sich zu ein und derselben Zeit an mehreren Orten...
Wissenschaft
»Wir brauchen Kernkraft für die Industrie und erneuerbare Energie für die Haushalte«
Der Schweizer Wissenschaftler Horst-Michael Prasser erklärt, was kleine, modulare Reaktoren auszeichnet und ob sich ihr Einsatz lohnt. Das Gespräch führte Martin Angler Große Konzerne wie Amazon und Google bestellen Prototypen kleiner, modularer Kernreaktoren, sogenannter SMR. Was ist da los? Ganz einfach. Die brauchen...