Lexikon
Bạsiszins
gesetzliche Bezugsgröße u. a. für die Höhe der vom Schuldner zu entrichtenden Verzugszinsen (5 bzw. 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins, § 288 BGB). Der Basiszins ersetzt seit der Einführung des Euro den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und beträgt gemäß § 247 Abs. 1 Satz 1 BGB 3,62%. Der Basiszins verändert sich entsprechend den Marktbedingungen an den internationalen Kapitalmärkten; seine Höhe wird zum 1. Januar und 1. Juli von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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