Lexikon
Diskọnt
[
Bankdiskont; Bankrate; Banksatzitalienisch
]Betrag, der beim Ankauf einer Forderung vor dem Fälligkeitstermin zum Ausgleich des Zinsverlustes abgezogen wird, vor allem beim Ankauf (Diskontierung) von Wechseln. Dieses Diskontgeschäft (der Banken) war eine der wichtigsten Arten der Kreditgewährung (Diskontkredit) durch die Banken, die die angekauften Wechsel (Diskonten) entweder zur kurzfristigen Anlage flüssiger Mittel im „Portefeuille“ behielten oder früher bei der Zentralnotenbank rediskontierten. Der Diskontsatz, zu dem die Zentralnotenbank bis 1998 Wechsel ankaufte (offizieller Diskont), war gewöhnlich etwas niedriger als der Diskont der übrigen Banken. Mit Errichtung der Europäischen Zentralbank ist das Diskontgeschäft der Deutschen Bundesbank entfallen. Seit 1999 gilt nun der Leitzins der EZB. Für den Rechtsverkehr in Deutschland legt die Deutsche Bundesbank jährlich den Basiszins fest.
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