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Berufsrichter

in das Richterverhältnis im Dienst des Bundes oder eines Landes berufene Richter, deren berufliche Tätigkeit ganz oder überwiegend durch die Wahrnehmung des Richteramts ausgefüllt ist. Die Befähigung zum Richteramt wird durch juristische Ausbildung und zwei Prüfungen erworben. Nur Richter dürfen Recht sprechen; ihre Sonderstellung schließt aber auch die gleichzeitige Tätigkeit in der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt aus (Gewaltenteilung).

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