Lexikon
Berufsrichter
in das Richterverhältnis im Dienst des Bundes oder eines Landes berufene Richter, deren berufliche Tätigkeit ganz oder überwiegend durch die Wahrnehmung des Richteramts ausgefüllt ist. Die Befähigung zum Richteramt wird durch juristische Ausbildung und zwei Prüfungen erworben. Nur Richter dürfen Recht sprechen; ihre Sonderstellung schließt aber auch die gleichzeitige Tätigkeit in der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt aus (Gewaltenteilung).
Wissenschaft
Oasen auf der Schneeball-Erde
Veränderungen in der Umlaufbahn der Erde ermöglichten es frühen Lebensformen, die extremste Eiszeit in der Geschichte unseres Planeten zu überstehen.
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Wissenschaft
Einstieg in den Kunststoff-Kreislauf
Forscher entwickeln neue Konzepte und Technologien, um Plastikabfälle als Rohstoff-Quelle zu erschließen.
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