Lexikon

Blitzschutzanlage

Blitzableiter: Funktionsprinzip
Blitzableiter: Funktionsprinzip
Ein Blitzableiter besteht aus einem zugespitzten Metallstab, der über einen dicken Kupferdraht an der Außenseite eines Gebäudes mit einer im Erdreich vergrabenen Bodenplatte verbunden ist. Eine negativ geladene Gewitterwolke induziert an seiner Spitze eine positive Ladung, während sich die Bodenplatte negativ auflädt. Von der Blitzableiterspitze strömt nun eine positiv geladene Ionenwolke in die Atmosphäre und gleicht als positive Raumladung die negative Ladung der Gewitterwolke weitgehend aus, so dass sich die Gefahr eines Blitzeinschlags vermindert. Geht trotzdem ein Blitz nieder, so wird er von der Spitze angezogen und durch den Kupferdraht abgeleitet.
eine Anlage, die die zerstörende Wirkung des Blitzes von Gebäuden, Schiffen, elektrischen Maschinen usw. ablenkt. In verschiedenen Formen ausgeführt, z. B. als Blitzableiter: 1. hochragende, lange, zugespitzte Metallstange (1752 von B. Franklin eingeführt); 2. viele kurze Stangen (System Melsen); oder auch 3. als Metallgitterkäfig (Faraday-Käfig), besonders zum Schutz empfindlicher elektrischer Apparate; und 4. als Verbindung aller Metallteile (System Findeisen). Wichtigste Bedingung des Blitzschutzes ist eine gute Erdung. Elektrische Leitungen werden durch Funkenstrecken, Hörnerblitzableiter, Erdungsseile und Sicherungen geschützt.
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