Lexikon
Börsengesetz
Abkürzung BörsG, in der Fassung vom 21. 6. 2002, regelt Ablauf und Organisation der deutschen Börsen. Das BörsG umfasst 6 Abschnitte: 1. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe, 2. Ermittlung des Börsenpreises, 3. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel im amtlichen Markt, 4. Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren zum Börsenhandel im geregelten Markt sowie Freiverkehr, 5. Bestimmungen über elektronische Handelssysteme und börsenähnliche Einrichtungen, 6. Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften. Die Novellierung des Börsengesetzes ist Teil des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes, das den Finanzplatz Deutschland und den Anlegerschutz stärken will.
Wissenschaft
Die Spuren der ersten modernen Menschen
Vor über 40.000 Jahren lebten moderne Menschen und Neandertaler Seite an Seite in Europa. DNA-Analysen ermöglichen es Forschern heute, Knochen auf verwandtschaftliche Verbindungen hin zu untersuchen. Eine Studie über die Funde im thüringischen Ranis und im tschechischen Zlatý kůň hat nun erstaunliche Ergebnisse geliefert. von...
Wissenschaft
Lebende Bauten
Architekten und Ingenieure entwickeln Bauwerke aus lebenden Pflanzen. Das ist nicht nur umweltfreundlich, sondern bietet noch etliche weitere Vorteile. von HARTMUT NETZ Kann man ein Gebäude pflanzen? Ja, versichern die Verfechter der Baubotanik. Die Protagonisten dieser noch jungen architektonischen Disziplin errichten Bauwerke...