Lexikon
Börsengesetz
Abkürzung BörsG, in der Fassung vom 21. 6. 2002, regelt Ablauf und Organisation der deutschen Börsen. Das BörsG umfasst 6 Abschnitte: 1. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe, 2. Ermittlung des Börsenpreises, 3. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel im amtlichen Markt, 4. Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren zum Börsenhandel im geregelten Markt sowie Freiverkehr, 5. Bestimmungen über elektronische Handelssysteme und börsenähnliche Einrichtungen, 6. Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften. Die Novellierung des Börsengesetzes ist Teil des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes, das den Finanzplatz Deutschland und den Anlegerschutz stärken will.
Wissenschaft
Schwamm drüber
Mikroorganismen waren lange Zeit nicht sehr beliebt bei uns Menschen – und das teilweise zurecht. Denn jahrtausendelang haben sie uns nichtmal gefragt, ob wir durch die von ihnen ausgelösten Infektionskrankheiten sterben möchten. Teilweise verteufeln wir sie aber zu Unrecht, weil wir ohne sie schnell auch einmal verhungert wären...
Wissenschaft
Die ersten Menschen Südamerikas
Als moderne Menschen von Nordasien, durch Beringia, Nord- und Mittelamerika bis nach Feuerland wanderten, war dies die längste Migrationsbewegung der Menschheitsgeschichte – und führte zu einem speziellen Effekt bei der Bevölkerung Südamerikas. von DAVID NEUHÄUSER Der Spanier Hernán Cortés und seine Männer brachen 1519 von Kuba...
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