Lexikon
Börsengesetz
Abkürzung BörsG, in der Fassung vom 21. 6. 2002, regelt Ablauf und Organisation der deutschen Börsen. Das BörsG umfasst 6 Abschnitte: 1. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe, 2. Ermittlung des Börsenpreises, 3. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel im amtlichen Markt, 4. Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren zum Börsenhandel im geregelten Markt sowie Freiverkehr, 5. Bestimmungen über elektronische Handelssysteme und börsenähnliche Einrichtungen, 6. Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften. Die Novellierung des Börsengesetzes ist Teil des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes, das den Finanzplatz Deutschland und den Anlegerschutz stärken will.
Wissenschaft
Aschewolken, Hunger, Pest
Vulkanausbrüche haben auf der Erde immer wieder zu klimatischen Veränderungen geführt. Auch die Menschheitsgeschichte wurde dadurch mehrfach beeinflusst. Etwa im Jahr 1345, als Eruptionen in Europa für schwere Missernten sorgten. von DAVID NEUHÄUSER Im Jahr 1347 erreichte das Bakterium Yersinia pestis Europa – nicht zum ersten...
Wissenschaft
Brennstoffzelle oder Batterie?
Herkömmliche Verbrennungsmotoren haben bald ausgedient, denn der Autoverkehr muss klima-freundlicher werden. Doch was kommt danach? von HARTMUT NETZ Das Rennen scheint gelaufen. Während mit der Corona-Pandemie der Absatz von klassischen Diesel- und Benzin-Pkw einbrach, erlebte der batterie-elektrische Antrieb seinen Durchbruch....