Lexikon
Börsengesetz
Abkürzung BörsG, in der Fassung vom 21. 6. 2002, regelt Ablauf und Organisation der deutschen Börsen. Das BörsG umfasst 6 Abschnitte: 1. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe, 2. Ermittlung des Börsenpreises, 3. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel im amtlichen Markt, 4. Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren zum Börsenhandel im geregelten Markt sowie Freiverkehr, 5. Bestimmungen über elektronische Handelssysteme und börsenähnliche Einrichtungen, 6. Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften. Die Novellierung des Börsengesetzes ist Teil des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes, das den Finanzplatz Deutschland und den Anlegerschutz stärken will.

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