Lexikon

Börsengesetz

Abkürzung BörsG, in der Fassung vom 21. 6. 2002, regelt Ablauf und Organisation der deutschen Börsen. Das BörsG umfasst 6 Abschnitte: 1. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe, 2. Ermittlung des Börsenpreises, 3. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel im amtlichen Markt, 4. Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren zum Börsenhandel im geregelten Markt sowie Freiverkehr, 5. Bestimmungen über elektronische Handelssysteme und börsenähnliche Einrichtungen, 6. Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften. Die Novellierung des Börsengesetzes ist Teil des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes, das den Finanzplatz Deutschland und den Anlegerschutz stärken will.
Mini-Herzschrittmacher
Wissenschaft

Winziger Herzschrittmacher lässt sich per Spritze implantieren

Wer einen Herzschrittmacher benötigt, muss bislang eine Operation über sich ergehen lassen. Wird das Implantat nur vorübergehend benötigt, muss es zudem chirurgisch wieder entfernt werden. Nun haben Forschende eine mögliche Alternative entwickelt: Ihr Herzschrittmacher im Miniaturformat ist kleiner als ein Reiskorn, lässt sich...

Erde, Mars
Wissenschaft

Apollo-Projekt zum Mars

NASA und ESA wollen bald die ersten Bodenproben vom Mars zur Erde bringen. Das Projekt mit mehreren automatischen Sonden ist eines der ambitioniertesten Unternehmen der Raumfahrt überhaupt. von THORSTEN DAMBECK Der erste Meteorit Ägyptens war ein Sonderling. Augenzeugen berichteten, wie der Stein aus dem All eine weiße Rauchspur...

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