Lexikon
Bürgerentscheid
Abstimmung der Bürger einer Gemeinde über eine wichtige Gemeindeangelegenheit mit endgültiger (konstitutiver) Beschlusswirkung; ausdrücklich in den Gemeindeordnungen der fünf neuen Bundesländer sowie in den Gemeindeordnungen von Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vorgesehen. Ein Bürgerentscheid kann entweder durch den Gemeinderat (so in Baden-Württemberg) oder auf Antrag der Bürger der Gemeinde (Bürgerbegehren) herbeigeführt werden. Für ein solches Bürgerbegehren sind in der Regel die Stimmen von 10% bzw. 15% der Bürger erforderlich. Einige Gemeindeordnungen sehen bei Gemeinden mit sehr grossen Einwohnerzahlen geringere Prozentsätze vor. Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von einer Mehrheit von mindestens 25%, in einigen Gemeindeordnungen 30% der gültigen Stimmen beantwortet wurde. In einzelnen Länderverfassungen sind mit dem Volksbegehren und Volksentscheid ähnliche Beteiligungsformen auf Länderebene gegeben.
Wissenschaft
Potenzielles neues Malaria-Mittel entdeckt
Der Wirkstoff Nitisinon ist bislang als Medikament für Menschen mit seltenen Stoffwechselstörungen zugelassen. Künftig könnte er aber auch helfen, Malaria zu bekämpfen. Denn wie Forschende jetzt herausgefunden haben, ist Nitisinon giftig für blutsaugende Moskitos, die den Malaria-Erreger übertragen. Auch das Blut von Menschen,...
Wissenschaft
Am Rand der Raumzeit
Wenn unser Universum aus einer Singularität entsprungen wäre, bliebe der Urknall ein Mysterium. Doch Kosmologen wollen sich damit nicht abfinden. von RÜDIGER VAAS Hat die Welt einen Anfang oder existiert sie ewig? Diese höchst kontroverse Frage ist uralt – älter als die moderne Kosmologie, die auf der Allgemeinen...