Lexikon

Bürgerentscheid

Abstimmung der Bürger einer Gemeinde über eine wichtige Gemeindeangelegenheit mit endgültiger (konstitutiver) Beschlusswirkung; ausdrücklich in den Gemeindeordnungen der fünf neuen Bundesländer sowie in den Gemeindeordnungen von Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vorgesehen. Ein Bürgerentscheid kann entweder durch den Gemeinderat (so in Baden-Württemberg) oder auf Antrag der Bürger der Gemeinde (Bürgerbegehren) herbeigeführt werden. Für ein solches Bürgerbegehren sind in der Regel die Stimmen von 10% bzw. 15% der Bürger erforderlich. Einige Gemeindeordnungen sehen bei Gemeinden mit sehr grossen Einwohnerzahlen geringere Prozentsätze vor. Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von einer Mehrheit von mindestens 25%, in einigen Gemeindeordnungen 30% der gültigen Stimmen beantwortet wurde. In einzelnen Länderverfassungen sind mit dem Volksbegehren und Volksentscheid ähnliche Beteiligungsformen auf Länderebene gegeben.
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Es ist lästig, sich an etwas nicht erinnern zu können. Aber dass wir nicht alles im Gedächtnis behalten, ist eine lebenswichtige Leistung des Gehirns. von rolf heßbrügge Versäumte Termine, Versagen in Prüfungen, geistiger Verfall – Vergesslichkeit ist gefürchtet. Dabei hat es auch eine gute Seite, dass der Mensch vergessen kann:...

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