Lexikon

Bürgschaft

ein Vertragstyp des Schuldrechts: die schriftliche Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Schuld des Dritten einzustehen. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft (Solidarbürgschaft) kann der Bürge den Gläubiger nicht wie sonst möglich zunächst an den Hauptschuldner verweisen (§§ 765 ff. BGB). Die Schriftform soll den Bürgen warnen; formfrei ist die Bürgschaft des Kaufmanns. Ähnlich in Österreich (§§ 1346 ff. ABGB) und in der Schweiz (Art. 492 ff. OR).
Strom, Stahlproduktion
Wissenschaft

Aus Warm und Kalt wird Strom

Thermoelektrische Materialien können Temperaturunterschiede in elektrischen Strom verwandeln. Lange wurde das bloß belächelt, doch nun drängen die Ergebnisse der Forschung in die Anwendung. von RAINER KURLEMANN Johannes de Boor fordert die Besucher in seinem Labor gern zu einem Experiment auf. „Halten Sie das bitte fest und...

Fidschi-Leguan
Wissenschaft

Fidschi-Leguane stellen Fernreise-Rekord auf

Damit eine neu entstandene Insel besiedelt werden kann, müssen ihre zukünftigen Bewohner in der Regel über Luft und Wasser anreisen. Wie sich nun herausgestellt hat, sind die Fidschi-Leguane dabei die absoluten Rekordhalter: Vor rund 34 Millionen Jahren sind die Vorfahren dieser Reptilien – in Nordamerika lebende Wüstenleguane –...

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