Lexikon
Bürgschaft
ein Vertragstyp des Schuldrechts: die schriftliche Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Schuld des Dritten einzustehen. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft (Solidarbürgschaft) kann der Bürge den Gläubiger nicht – wie sonst möglich – zunächst an den Hauptschuldner verweisen (§§ 765 ff. BGB). Die Schriftform soll den Bürgen warnen; formfrei ist die Bürgschaft des Kaufmanns. – Ähnlich in Österreich (§§ 1346 ff. ABGB) und in der Schweiz (Art. 492 ff. OR).
Wissenschaft
Plasmalinsen für extreme Laserpulse
Nun gibt es erstmals optische Komponenten für ultrakurze Aufnahmen der Quantenwelt. von DIRK EIDEMÜLLER Bislang standen Wissenschaftler bei der Erkundung des Mikrokosmos immer vor einem Problem: Die experimentellen Mittel reichen nicht aus, um die Dynamik in der Quantenwelt sichtbar zu machen. Zu schnell laufen die Geschehnisse...
Wissenschaft
Vom Leben und Sterben der Arten
In den letzten rund 440 Millionen Jahren gab es fünf Massenaussterben. Forschende untersuchen, was den derzeitigen Artenschwund bewirkt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse als Grundlage für Politik und Umweltschutz. Kompakt Es gibt viele Gründe für den Artenschwund. Doch künftig wird sich verstärkt die Erderwärmung auswirken....