Lexikon

Bürgschaft

ein Vertragstyp des Schuldrechts: die schriftliche Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Schuld des Dritten einzustehen. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft (Solidarbürgschaft) kann der Bürge den Gläubiger nicht wie sonst möglich zunächst an den Hauptschuldner verweisen (§§ 765 ff. BGB). Die Schriftform soll den Bürgen warnen; formfrei ist die Bürgschaft des Kaufmanns. Ähnlich in Österreich (§§ 1346 ff. ABGB) und in der Schweiz (Art. 492 ff. OR).
Rotorblätter, Wind
Wissenschaft

Vertikale Rotoren im Aufwind

Windkraftanlagen, deren Rotoren sich um eine senkrechte Achse drehen, bieten etliche Vorteile. Doch tückische Strömungen haben ihren Erfolg bisher vereitelt. Eine neue Technik soll das nun ändern. von CHRISTIAN BERNHART Patrick Richter hatte viele Argumente auf seiner Seite, als ein Fernsehteam des Magazins Spiegel TV im August...

Knochen der linken Hand des gefundenen Skeletts von Paranthropus boisei
Wissenschaft

So sahen die Hände der frühen Homininen aus

Vor etwa 1,5 Millionen Jahren lebten mehrere Vormenschen-Gruppen in Afrika, darunter Vertreter des Paranthropus boisei. Von diesem entfernten Verwandten des modernen Menschen haben Paläontologen nun ein ungewöhnliches Set an fossilen Knochen entdeckt. Unter den Fundstücken sind erstmals auch Handknochen von Paranthropus boisei....

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