Lexikon
Bürgschaft
ein Vertragstyp des Schuldrechts: die schriftliche Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Schuld des Dritten einzustehen. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft (Solidarbürgschaft) kann der Bürge den Gläubiger nicht – wie sonst möglich – zunächst an den Hauptschuldner verweisen (§§ 765 ff. BGB). Die Schriftform soll den Bürgen warnen; formfrei ist die Bürgschaft des Kaufmanns. – Ähnlich in Österreich (§§ 1346 ff. ABGB) und in der Schweiz (Art. 492 ff. OR).
Wissenschaft
Schutz vor Extremwetter
Hitzesommer und Überschwemmungen: Längst sind die Folgen des Klimawandels in Deutschland zu spüren. Doch mit naturnahen Maßnahmen können Städte, ländliche Gebiete und Küstenregionen geschützt werden. von JAN BERNDOFF Wer sich in Deutschland vor den Kapriolen des Klimawandels weitgehend sicher fühlte, musste in den letzten Jahren...
Wissenschaft
Die Kraft der Wellen
Rund 70 Prozent der Erdoberfläche sind von Wasser bedeckt. Ingenieure wollen jetzt die Energie des Meeres nutzen, um auf schwimmenden Inseln elektrischen Strom zu erzeugen. von RAINER KURLEMANN Wer schon einmal in einem Boot oder am Strand gegen die Wellen gekämpft hat, der ahnt, wie viel Energie im Meer steckt. Tag für Tag...