Lexikon

Bürgschaft

ein Vertragstyp des Schuldrechts: die schriftliche Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Schuld des Dritten einzustehen. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft (Solidarbürgschaft) kann der Bürge den Gläubiger nicht wie sonst möglich zunächst an den Hauptschuldner verweisen (§§ 765 ff. BGB). Die Schriftform soll den Bürgen warnen; formfrei ist die Bürgschaft des Kaufmanns. Ähnlich in Österreich (§§ 1346 ff. ABGB) und in der Schweiz (Art. 492 ff. OR).
Foto eines Mädchens in Indien, das mit seinem Schulranzen durch eine überflutete Straße läuft
Wissenschaft

Junge Generation am stärksten von Klimaextremen betroffen

Der Klimawandel betrifft jüngere Generationen stärker als ältere. Eine Studie hat nun quantifiziert, wie wahrscheinlich jeder Geburtsjahrgang zwischen 1960 und 2020 in seinem Leben extreme Wetterereignisse erlebt, zu denen es ohne den menschengemachten Klimawandel nicht gekommen wäre. Bei einer Erderwärmung um 2,7 Grad Celsius...

Foto des Tagliamento in der Friaul-Ebene mit niedrigem Wasserstand
Wissenschaft

Niedrige Flusspegel gefährden Fische(r) im Mittelmeer

Wegen des Klimawandels führen die Flüsse Europas bereits jetzt immer weniger Wasser. Dadurch gelangt auch weniger Süßwassernachschub ins Mittelmeer. Würde sich diese Lage zuspitzen und die Erde weiter erwärmen, hätte das verheerende Folgen für Fische und andere Meereslebewesen sowie deren Ökosysteme, wie nun eine Studie zeigt....

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