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Friedrich II. über den Krieg

Friedrich II. über den Krieg
Der Überfall Friedrichs II. von Preußen auf Sachsen 1756 löst mit dem Siebenjährigen Krieg eine weltweite und opferreiche Auseinandersetzung aus, in der auch Preußen bis 1763 über ein Drittel seines Heeres verliert. In seinen Schriften philosophiert der König mehrfach über die Frage, ob ein Herrscher seinem Volk Kriege zu Muten dürfe. Er entwickelt Kategorien und rechtfertigt auch den präventiven Angriffskrieg. Als solchen sieht Friedrich den Überfall auf Sachsen. Seine Auffassungen spiegeln das allgemeine Verständnis der Herrscherhäuser im Absolutismus wider, die den Krieg als Mittel der Politik betrachten.

Von allen Kriegen die gerechtesten und unvermeidlichsten sind die Verteidigungskriege, sobald Feindseligkeiten ihrer Gegner die Fürsten zu wirksamen Maßregeln wider deren Angriffe zwingen und sie Gewalt mit Gewalt abwehren müssen. Dann liegt in der Stärke ihres Arms aller Schutz wider die Begehrlichkeit ihrer Nachbarn und alle Bürgschaft für die Ruhe ihrer Untertanen in der Tapferkeit der Truppen; und genau wie der im Recht ist, der einen Dieb, den er just beim Einbrechen ertappt, aus dem Hause jagt, so ist es eine Tat im Namen des Rechts, wenn ein Großer oder ein König mit Waffengewalt einen Usurpator zwingt, aus seinen Staaten zu weichen. Nicht weniger wohlbegründet als die genannten Kriege sind solche, durch die ein Herrscher bestimmte Rechte oder bestimmte Ansprüche, die man ihm abstreiten will, behauptet. Über Könige gibt es keinen Gerichtshof mehr, keine Obrigkeit hat über ihre Händel ein Urteil zu fällen, so muss denn das Schwert über ihre Rechte und die Stichhaltigkeit ihrer Beweise entscheiden. Das ist die Art wie Fürsten ihren Rechsstreit führen, mit den Waffen in der Hand; so zwingen sie, wenn es ihnen gelingt, ihre Neider, der Gerechtigkeit ihrer Sache die Bahn frei zu geben. So dienen denn solche Kriege der Erhaltung des Rechtszustandes in der Welt und der Verhütung der Völkerknechtung: das heiligt ihre Anwendung, ja macht sie unerlässlich.
Auch Angriffskriege gibt es, die ihre Rechtfertigung in sich tragen, ebenso wie die eben besprochenen: es sind das die vorbeugenden Kriege, wie sie Fürsten wohlweislich dann unternehmen, wenn die Riesenmacht der größten Staaten alle Schranken zu durchbrechen und die Welt zu verschlingen droht. Man sieht ein Unwetter sich zusammenziehen, allein vermag man es nicht zu beschwören, da vereinigt man sich mit allen den Mächten, die gemeinsame Gefahr zu Schicksalsgefährten macht ...
So sind denn alle Kriege, die, nach strenger Prüfung, der Abwehr eines Usurpators, der Aufrechterhaltung wohlverbriefter Rechte, der Sicherung der Freiheit der Welt, der Notwehr wider Bedrückung und Gewalt durch die Ehrgeizigen dienen, in Übereinstimmung mit den Forderungen des Rechtes und der Billigkeit ..."
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