Lexikon
EG-Öko-Verordnung
Europäische Öko-VerordnungRahmenrichtlinien für die Erzeugung, Verarbeitung, Kontrolle und Kennzeichnung aller in der EU gehandelten Lebensmittel aus biologischem Landbau. Danach sind die Bezeichnungen „Bio“, „Öko“ „biologisch“, „ökologisch“ oder Zusammensetzungen mit diesen Bezeichnungen Biolebensmitteln vorbehalten und geschützt. Die EG-Öko-Verordnung legt auch die Mindestanforderungen zur Erteilung des Bio-Siegels fest. Die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung wird durch regelmäßige Kontrollen anerkannter Öko-Kontrollstellen im Rahmen des Ökologischen Agrarwirtschaft-EWG-Kontrollsystems gewährleistet.
Wissenschaft
Hanfwerk hat goldenen Boden
Nutzhanf hat keine berauschende Wirkung, doch er begeistert als äußerst vielseitiger Rohstoff, der sich selbst für Hightech-Produkte eignet.
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Wissenschaft
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Ein Großteil unserer Beleuchtung besteht heute aus Leuchtdioden. Für blaue LEDs standen bislang aber nur giftige oder instabile Halbleiter-Materialien zur Verfügung. Nun haben Forschende erstmals eine umweltfreundliche, robuste und effiziente Alternative entwickelt. Das dabei verwendete Material ist ein sehr stabiler Kupfer-Iodid...