Lexikon
EG-Öko-Verordnung
Europäische Öko-VerordnungRahmenrichtlinien für die Erzeugung, Verarbeitung, Kontrolle und Kennzeichnung aller in der EU gehandelten Lebensmittel aus biologischem Landbau. Danach sind die Bezeichnungen „Bio“, „Öko“ „biologisch“, „ökologisch“ oder Zusammensetzungen mit diesen Bezeichnungen Biolebensmitteln vorbehalten und geschützt. Die EG-Öko-Verordnung legt auch die Mindestanforderungen zur Erteilung des Bio-Siegels fest. Die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung wird durch regelmäßige Kontrollen anerkannter Öko-Kontrollstellen im Rahmen des Ökologischen Agrarwirtschaft-EWG-Kontrollsystems gewährleistet.
Wissenschaft
Ein Hauch von Material
Die Erforschung extrem flacher, sogenannter zweidimensionaler Materialien macht rasante Fortschritte. Ihre Anwendungen sind vielfältig – von der Abwasserreinigung bis zur Nanoelektronik. von THERESA KÜCHLE Ein Stückchen Klebeband und ein Graphitblock – das reicht aus, um ein Material aus einer einzigen Lage Kohlenstoff-Atome...
Wissenschaft
Meinung ohne Ahnung
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Der...