Lexikon
EG-Öko-Verordnung
Europäische Öko-VerordnungRahmenrichtlinien für die Erzeugung, Verarbeitung, Kontrolle und Kennzeichnung aller in der EU gehandelten Lebensmittel aus biologischem Landbau. Danach sind die Bezeichnungen „Bio“, „Öko“ „biologisch“, „ökologisch“ oder Zusammensetzungen mit diesen Bezeichnungen Biolebensmitteln vorbehalten und geschützt. Die EG-Öko-Verordnung legt auch die Mindestanforderungen zur Erteilung des Bio-Siegels fest. Die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung wird durch regelmäßige Kontrollen anerkannter Öko-Kontrollstellen im Rahmen des Ökologischen Agrarwirtschaft-EWG-Kontrollsystems gewährleistet.
Wissenschaft
Geologie im Zeitraffer
Die Meere absorbieren große Mengen CO2 und bremsen so die Erderwärmung. Könnte die Zugabe von Gesteinsmehl den Prozess beschleunigen? von TIM KALVELAGE (Text und Fotos) Nach kurzer Fahrt vom Bootsanleger der meeresbiologischen Station auf den Raunefjord hinaus machen die Forschenden am „Mesokosmos Nummer eins“ fest. Zwischen...
Wissenschaft
Eigenes kindliches Gesicht weckt Erinnerungen
Erinnerungen aus unserer Kindheit können wir als Erwachsene oft nur noch schwer abrufen. Doch womöglich könnte ein einfacher Trick unserem Gedächtnis auf die Sprünge helfen: In einem Experiment erinnerten sich Testpersonen detaillierter an frühe autobiografische Erlebnisse, wenn sie ihr eigenes Gesicht währenddessen in einer...
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