Lexikon
EG-Öko-Verordnung
Europäische Öko-VerordnungRahmenrichtlinien für die Erzeugung, Verarbeitung, Kontrolle und Kennzeichnung aller in der EU gehandelten Lebensmittel aus biologischem Landbau. Danach sind die Bezeichnungen „Bio“, „Öko“ „biologisch“, „ökologisch“ oder Zusammensetzungen mit diesen Bezeichnungen Biolebensmitteln vorbehalten und geschützt. Die EG-Öko-Verordnung legt auch die Mindestanforderungen zur Erteilung des Bio-Siegels fest. Die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung wird durch regelmäßige Kontrollen anerkannter Öko-Kontrollstellen im Rahmen des Ökologischen Agrarwirtschaft-EWG-Kontrollsystems gewährleistet.
Wissenschaft
Sanfte Supernova
Massereiche Sterne enden in einer Explosion, ihr Kern kollabiert zu einem Neutronenstern. Jetzt haben Astronomen eine Ausnahme von dieser Regel entdeckt.
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Wissenschaft
Kranke duften anders
Warum viele Krankheiten einen charakteristischen Duft haben, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Vor ein paar Jahren ging eine erstaunliche Meldung durch die Presse: Eine Frau in Schottland hatte gerochen, dass ihr Mann krank war. Und zwar lange bevor er selbst an sich etwas Ungewöhnliches entdeckt oder irgendwelche Symptome gezeigt...