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Einparteiensystem

politische Organisationsform, die totalitären Herrschaftssystemen zugrunde liegt. Dabei ist die in Demokratien bestehende Parteienvielfalt zugunsten einer Partei aufgehoben, die in der Regel jegliche staatliche Verfügungsgewalt auf sich vereinigt („Staatspartei“) und außerdem oft eine Weltanschauung als Grundlage hat, die den Anspruch untermauert, alle gesellschaftlichen Gruppen und Interessen zu vertreten, so dass andere Parteien zwangsläufig überflüssig werden. Solche weltanschaulich begründeten Einparteiensysteme gab es etwa im nationalsozialistischen Deutschland sowie in Spanien bis zum Ende des Franco-Regimes. Auch in den sozialistischen Staaten findet bzw. fand sich das Einparteiensystem, so in der Sowjetunion mit der KPdSU. Die herrschende Partei war oft aus dem erzwungenen Zusammenschluss vorher selbständiger Parteien zu einer Einheitspartei gebildet worden (so etwa die Staatspartei der DDR, die SED, aus dem Zusammenschluss von KPD und SPD). Zwar gab es in einigen kommunistischen Diktaturen (z. B. in der DDR und Polen) formell mehrere Parteien, diese waren jedoch in eine Einheitsfront (Blockpartei) eingebunden, in der die Staatspartei eine dominierende Rolle hatte, und damit politisch bedeutungslos.

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