Lexikon
Freiheitsberaubung
vorsätzliche und rechtswidrige Entziehung der persönlichen Freiheit eines Menschen (z. B. durch Einsperren); strafbar nach §239 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe; zu unterscheiden von Menschenraub, Entführung. – In
Österreich
geregelt in §99 StGB, in der Schweiz
in Art. 182 StGB.
Wissenschaft
Rekord-kleine Samen-Verbreiter: Kellerasseln
Vögel und Säugetiere sind dafür bekannt, Früchte zu fressen und anschließend die darin enthaltenen Samen zu verbreiten. Doch diese Rolle können auch eher überraschend wirkende Wesen übernehmen, berichten Forschende: Sie haben die Kellerassel als das nun kleinste bekannte Tier identifiziert, das Pflanzensamen verbreitet, die zuvor...
Wissenschaft
»Wir müssen fragen – und zuhören«
Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.
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