Lexikon
Gesetzesinitiative
die Befugnis zur Einbringung von Gesetzesvorlagen im Parlament. Nach Art. 76 GG können in Deutschland Gesetzesvorlagen beim Bundestag durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestags oder durch den Bundesrat eingebracht werden.
In
Österreich
haben die Bundesregierung oder mindestens 8 Mitglieder des Nationalrats die Gesetzesinitiative; Anträge des Bundesrats oder durch Volksbegehren sind von der Bundesregierung einzubringen.In der
Schweiz
haben auf Bundesebene Nationalrat, Ständerat und jedes einzelne Mitglied dieser beiden Räte die Gesetzesinitiative, ferner die Kantone (Art. 160 der Bundesverfassung) sowie der Bundesrat.
Wissenschaft
Mistkäferkampf unterm Sternenhimmel
Wenn Sie noch einen Blick auf die Milchstraße werfen wollen, sollten Sie die langsam wieder länger werdenden Nächte im August nutzen. Denn bald wird nicht mehr viel von unserer Galaxis am Himmel zu sehen sein. Doch keine Sorge, sie verschwindet nicht für immer. Sie ist im Sommer nur wesentlich besser am Himmel zu sehen als […]...
Wissenschaft
Der Gag der Pauli-Maschine
Der Physiker Wolfgang Pauli (1900–1958) wurde vor allem durch seine Pionierleistungen im Bereich der Quantenmechanik berühmt: Für das von ihm formulierte Pauli-Prinzip erhielt er 1945 den Nobelpreis. Es besagt, dass Elektronen oder andere Fermionen (Teilchen mit halbzahligem Spin) sich in ihren Quantenzahlen unterscheiden müssen...