Lexikon

Gesetzesinitiative

die Befugnis zur Einbringung von Gesetzesvorlagen im Parlament. Nach Art. 76 GG können in Deutschland Gesetzesvorlagen beim Bundestag durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestags oder durch den Bundesrat eingebracht werden.
In
Österreich
haben die Bundesregierung oder mindestens 8 Mitglieder des Nationalrats die Gesetzesinitiative; Anträge des Bundesrats oder durch Volksbegehren sind von der Bundesregierung einzubringen.
In der
Schweiz
haben auf Bundesebene Nationalrat, Ständerat und jedes einzelne Mitglied dieser beiden Räte die Gesetzesinitiative, ferner die Kantone (Art. 160 der Bundesverfassung) sowie der Bundesrat.
Bäume in einem Innenhof
Wissenschaft

Neuer Index bewertet Städte nach Gesundheitsfaktoren

Städte beeinflussen durch ihre Gestaltung die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Bewohner. Förderliche Faktoren sind beispielsweise viele Grünflächen, eine hohe Luftqualität und eine gute Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer. Wie verschiedene europäische Städte in dieser Hinsicht abschneiden, zeigt nun der „Healthy Urban...

Pandemie, Psychologie, Kinder
Wissenschaft

Wie geht es unseren Kindern?

Mehrere Studien zeichnen ein deutliches Bild von der psychischen Verfassung der jungen Generation in Zeiten der Pandemie und davor. Die Risiken für Probleme sind demnach ungleich verteilt. von EVA TENZER Vor der Pandemie gab es Hoffnung: Studien verzeichneten bei der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen einen...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch