Lexikon
Gesetzesinitiative
die Befugnis zur Einbringung von Gesetzesvorlagen im Parlament. Nach Art. 76 GG können in Deutschland Gesetzesvorlagen beim Bundestag durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestags oder durch den Bundesrat eingebracht werden.
In
Österreich
haben die Bundesregierung oder mindestens 8 Mitglieder des Nationalrats die Gesetzesinitiative; Anträge des Bundesrats oder durch Volksbegehren sind von der Bundesregierung einzubringen.In der
Schweiz
haben auf Bundesebene Nationalrat, Ständerat und jedes einzelne Mitglied dieser beiden Räte die Gesetzesinitiative, ferner die Kantone (Art. 160 der Bundesverfassung) sowie der Bundesrat.Wissenschaft
Streit um gesunde Ernährung
Fast täglich gibt es neue Meldungen, was gesund sein soll. Und viele Studien widersprechen sich. Woran liegt das? von CHRISTIAN WOLF Rotes Fleisch hat keinen guten Ruf. Wer übermäßig viel davon isst, erhöht damit angeblich massiv sein Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Auch der häufige Verzehr von verarbeitetem...
Wissenschaft
Die maritime Speisekammer
Die Wildfischbestände der Meere sind maximal befischt – oder bereits überfischt. Dabei stammen nur zwei Prozent der globalen Nahrungsmittelproduktion aus dem Meer. Wir nutzen es falsch, sagen Forscher. Von HARTMUT NETZ Fischerschöpfungstag war 2022 bereits am 12. März. An diesem Tag waren rechnerisch alle heimischen...