Lexikon

Gesetzesinitiative

die Befugnis zur Einbringung von Gesetzesvorlagen im Parlament. Nach Art. 76 GG können in Deutschland Gesetzesvorlagen beim Bundestag durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestags oder durch den Bundesrat eingebracht werden.
In
Österreich
haben die Bundesregierung oder mindestens 8 Mitglieder des Nationalrats die Gesetzesinitiative; Anträge des Bundesrats oder durch Volksbegehren sind von der Bundesregierung einzubringen.
In der
Schweiz
haben auf Bundesebene Nationalrat, Ständerat und jedes einzelne Mitglied dieser beiden Räte die Gesetzesinitiative, ferner die Kantone (Art. 160 der Bundesverfassung) sowie der Bundesrat.
Esna
Wissenschaft

Die Himmelsdecke von Esna

Dass die astronomische Tempeldecke in Esna, 55 Kilometer südlich von Luxor, heute wieder erstrahlen kann wie vor rund 2.000 Jahren, ist einem Glücksfall zu verdanken – und der jahrelangen Arbeit eines deutsch-ägyptischen Expertenteams. von ROLF HEßBRÜGGE Man muss sich schon etwas den Hals verrenken, um diesen kostbaren...

Wissenschaft

Tobias Erb

(*1979) ist Biochemiker am Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie in Marburg. Mit seiner Forschungsgruppe untersucht er Stoffwechsel-Mechanismen. Der Fokus liegt dabei auf der Umwandlung von Kohlendioxid durch Bakterien, Algen und Pflanzen – und wie sich dieser Prozess synthetisch verbessern lässt.

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