Lexikon

Gesetzesinitiative

die Befugnis zur Einbringung von Gesetzesvorlagen im Parlament. Nach Art. 76 GG können in Deutschland Gesetzesvorlagen beim Bundestag durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestags oder durch den Bundesrat eingebracht werden.
In
Österreich
haben die Bundesregierung oder mindestens 8 Mitglieder des Nationalrats die Gesetzesinitiative; Anträge des Bundesrats oder durch Volksbegehren sind von der Bundesregierung einzubringen.
In der
Schweiz
haben auf Bundesebene Nationalrat, Ständerat und jedes einzelne Mitglied dieser beiden Räte die Gesetzesinitiative, ferner die Kantone (Art. 160 der Bundesverfassung) sowie der Bundesrat.
Labormaus
Wissenschaft

Wie übertragbar sind Tierversuche?

In der ethischen Diskussion um Tierversuche taucht immer wieder die Frage auf, wie gut die an Tieren gewonnenen Erkenntnisse auf den Menschen übertragbar sind. Eine Übersichtsstudie hat nun ausgewertet, auf welchen Anteil der Tierversuche klinische Studien am Menschen folgten, wie viele zu zugelassenen Therapien führten und in...

Phytoplankton, Meer
Wissenschaft

Transport in die Tiefe

Biologische Pumpen regeln den Stoffhaushalt der Ozeane: Sie lagern CO2 ein und wirken damit dem Klimawandel entgegen. von KURT DE SWAAF Es schneit. Langsam rieselt ein steter Strom aus Flocken herab, die weiß im Scheinwerferlicht leuchten. Außerhalb des Kegels herrschen totale Finsternis und Stille. Eine winterliche Fahrt durch...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon