Lexikon

Initiatve

Verfassungsrecht
die Befugnis, Gesetzesvorlagen einzubringen (Gesetzesinitiative). Sie steht z. B. nach Art. 76 GG der Bundesregierung, dem Bundesrat und den Mitgliedern des Bundestags zu; nach anderen Verfassungen hat ferner das Staatsoberhaupt die Gesetzesinitiative.
In
Österreich
beruft Art. 41 des Bundesverfassungsgesetzes zur Gesetzesinitiative die Abgeordneten des Nationalrats, die Bundesregierung, den Bundesrat und das Bundesvolk (Volksbegehren).
Am weitesten verbreitet ist die Volksinitiative in der
Schweiz
: auf Bundesebene zwar nur als Verfassungsinitiative, die von mindestens 100 000 stimmberechtigten Schweizer Bürgern ergriffen werden muss, in sämtlichen 26 Kantonen jedoch auch als Gesetzesinitiative. Nur für einfache Bundesgesetze gibt es also in der Schweiz keine Volksinitiative.
Dingoschädel
Wissenschaft

Genetische Geschichte der Dingos aufgedeckt

Vor mehr als 3000 Jahren kamen die Vorfahren der heutigen Dingos mit Seefahrern nach Australien. Jahrtausendelang entwickelten sie sich unabhängig von anderen Hunden – bis europäische Siedler im 18. Jahrhundert ihre Haushunde mitbrachten. Forschende haben nun die alte DNA von versteinerten Dingos untersucht, die vor bis zu 2.746...

Pilz, Candida auris
Wissenschaft

Bedrohliche Pilze

Pilzinfektionen breiten sich aus. Was sind die Gründe für das Erstarken wehrhafter Pilze? Und wie lassen sie sich bekämpfen? von SUSANNE DONNER Viele hatten fest gehofft, nach dem Zwischenfall an der Charité würde es hierzulande wieder still um den Hefepilz Candida auris werden. 2021 war der gefürchtete Erreger von einer...

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