Lexikon
Initiatịve
Verfassungsrecht
die Befugnis, Gesetzesvorlagen einzubringen (Gesetzesinitiative). Sie steht z. B. nach Art. 76 GG der Bundesregierung, dem Bundesrat und den Mitgliedern des Bundestags zu; nach anderen Verfassungen hat ferner das Staatsoberhaupt die Gesetzesinitiative.
In
Österreich
beruft Art. 41 des Bundesverfassungsgesetzes zur Gesetzesinitiative die Abgeordneten des Nationalrats, die Bundesregierung, den Bundesrat und das Bundesvolk (Volksbegehren).Am weitesten verbreitet ist die Volksinitiative in der
Schweiz
: auf Bundesebene zwar nur als Verfassungsinitiative, die von mindestens 100 000 stimmberechtigten Schweizer Bürgern ergriffen werden muss, in sämtlichen 26 Kantonen jedoch auch als Gesetzesinitiative. Nur für einfache Bundesgesetze gibt es also in der Schweiz keine Volksinitiative.Wissenschaft
Licht und Schatten
Das Darknet gilt als Hort des Bösen. Doch die Wahrheit ist kompliziert. von MICHAEL VOGEL Abgründe tun sich auf. Es geht um Kinderpornografie, Erpressung, Drogenhandel, illegalen Waffenhandel, verbotene Wetten, Falschgeld und Datendiebstahl. Kurz: um die dunkle Seite des Menschen. Beispiel Kinderpornografie: Im Herbst 2019 nahmen...
Wissenschaft
Lunarer Begleitservice
Wie viele Monde hat die Erde? Einen! Und zwar: den Mond. Danke fürs Lesen, das warʼs für dieses Mal. Wir sind ein wenig im Stress und mehr Zeit war diesen Monat nicht für die Kolumne. Nein, keine Sorge: Wir haben uns selbstverständlich die Zeit genommen, um wie gewohnt Wissenschaft zu präsentieren. Und die eingangs gestellte...