Lexikon

Initiatve

Verfassungsrecht
die Befugnis, Gesetzesvorlagen einzubringen (Gesetzesinitiative). Sie steht z. B. nach Art. 76 GG der Bundesregierung, dem Bundesrat und den Mitgliedern des Bundestags zu; nach anderen Verfassungen hat ferner das Staatsoberhaupt die Gesetzesinitiative.
In
Österreich
beruft Art. 41 des Bundesverfassungsgesetzes zur Gesetzesinitiative die Abgeordneten des Nationalrats, die Bundesregierung, den Bundesrat und das Bundesvolk (Volksbegehren).
Am weitesten verbreitet ist die Volksinitiative in der
Schweiz
: auf Bundesebene zwar nur als Verfassungsinitiative, die von mindestens 100 000 stimmberechtigten Schweizer Bürgern ergriffen werden muss, in sämtlichen 26 Kantonen jedoch auch als Gesetzesinitiative. Nur für einfache Bundesgesetze gibt es also in der Schweiz keine Volksinitiative.
Neandertaler
Wissenschaft

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Unsere Blutgruppen bestimmen nicht nur darüber, wem wir Blut spenden können. Sie prägen auch unser Risiko für bestimmte Krankheiten – und geben Einblicke in unser genetisches Erbe. Analysen der Genome von Neandertalern und frühen Vertretern des Homo sapiens, die vor 120.000 bis 16.500 Jahren lebten, geben nun Einblicke darin, wie...

Wissenschaft

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