Lexikon
Gewinde
in Schrauben (Außengewinde) und Muttern (Innengewinde) eingearbeitete raumgeometrische Form, die durch schraubenförmige Bewegung einer ebenen Figur, z. B. Dreieck, Quadrat, Rechteck, Trapez, entsteht; der wirksame Teil der technisch wichtigen lösbaren Schraubverbindungen. Man unterscheidet: Rechtsgewinde (beim Drehen im Uhrzeigersinn vom Beschauer fortschreitend), Linksgewinde (entgegengesetzt dem vorigen); ein- und mehrgängige Gewinde; nach dem Umriss der erzeugenden Figur: Spitzgewinde (Dreieck), meist als Befestigungsgewinde benutzt; Flachgewinde (Quadrat), Trapezgewinde, Sägengewinde, Rundgewinde (Quadrat mit stark abgerundeten Ecken); die letzten vier Gewinde heißen auch Bewegungsgewinde. Die verschiedenen Abmessungen der Gewinde sind genormt und in den DIN-Normen, besonders DIN 13 und 14, 241–243, 516–521 (metrische Gewinde), DIN 11, 239 und 240 (Whitworth-Gewinde) zusammengestellt.
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