Lexikon

Grundsteuer

Steuer auf bebauten und unbebauten Grundbesitz. Sie ist durch das Gesetz vom 7. 8. 1973 bundesgesetzlich geregelt. Das Aufkommen der Grundsteuer fließt den Gemeinden zu. Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und der Wohnzwecken dienenden und gewerblichen Grundstücke. Befreiungen und Vergünstigungen bestehen z. B. für die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen.
Magellan, Sonde, Venus
Wissenschaft

Venus immer noch feurig

Neue Auswertungen alter Radardaten legen nahe: Auf unserer Nachbarwelt quoll noch vor drei Jahrzehnten Lava aus Vulkanen heraus. Die Venus könnte sogar aktiver sein als die Erde. von THORSTEN DAMBECK Anders als der Mars ist die Venus dauerhaft in eine dicke Schicht aus Wolken gehüllt. Jahrhundertelang konnte deshalb kein Fernrohr...

Anode, Batterien
Wissenschaft

Akkus für die Tonne

Seit Kurzem gibt es Batterien, die biologisch abbaubar sind. Manche sind sogar essbar. Doch wie leistungsstark sind solche Zellen? Und wo lassen sie sich einsetzen? von ROLF HEßBRÜGGE Handelsübliche Batterien sind das Gegenteil von umweltverträglich: Sie bestehen in der Regel aus einem Stahlgehäuse. Darin schwappt ein Elektrolyt...

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