Lexikon

Grundsteuer

Steuer auf bebauten und unbebauten Grundbesitz. Sie ist durch das Gesetz vom 7. 8. 1973 bundesgesetzlich geregelt. Das Aufkommen der Grundsteuer fließt den Gemeinden zu. Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und der Wohnzwecken dienenden und gewerblichen Grundstücke. Befreiungen und Vergünstigungen bestehen z. B. für die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen.
Frau und Mann höheren Alters beim Joggen
Wissenschaft

Sport pusht unser Gehirn auch noch am Folgetag

Bewegung ist gut für Körper und Geist. Da die positive Wirkung jedoch nicht lange anhält, müssen wir regelmäßig Sport treiben, um uns fit zu halten, so die gängige Annahme. Doch zumindest der Boost-Effekt, den Bewegung auf unser Gehirn und Gedächtnis hat, hält länger an als gedacht: rund 24 Stunden, wie eine neue Studie zeigt....

Fraunhofer, Batterie
Wissenschaft

Ein Zwilling der Zelle

Um eine größtmögliche Effizienz bei der Nutzung und Produktion von Batterien für die Elektromobilität zu erreichen, schaffen Fraunhofer-Forscher in Kaiserslautern ausgeklügelte mathematische Modelle der Zellen sowie virtuell nachgestellte Fahrsituationen. von RALF BUTSCHER Eine steile und kurvenreiche Passstraße bei Schneefall in...

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