Lexikon

Grundsteuer

Steuer auf bebauten und unbebauten Grundbesitz. Sie ist durch das Gesetz vom 7. 8. 1973 bundesgesetzlich geregelt. Das Aufkommen der Grundsteuer fließt den Gemeinden zu. Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und der Wohnzwecken dienenden und gewerblichen Grundstücke. Befreiungen und Vergünstigungen bestehen z. B. für die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen.
Helmstaedter, Natur, Naturstoff
Wissenschaft

Vom Naturstoff zur Arznei

Tiere und Pflanzen sind bis heute die wichtigste Quelle für Arzneien. Naturheilkunde und moderne Medizin stehen sich deshalb viel näher, als es ihr gegensätzliches Image vermuten lässt. von SUSANNE DONNER Dem gefriergetrockneten Leichnam sahen die Forschenden es nicht gleich an: Aber Ötzi war ein kranker Mann. Im Magen entdeckten...

Sand, Wüste, Dubai
Wissenschaft

Dem Sand auf der Spur

Der weltweite Bedarf an Sand führt zu illegalem Abbau und Handel. Moderne Technologien helfen, den Weg des Rohstoffs zu verfolgen.

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