Lexikon

Grundsteuer

Steuer auf bebauten und unbebauten Grundbesitz. Sie ist durch das Gesetz vom 7. 8. 1973 bundesgesetzlich geregelt. Das Aufkommen der Grundsteuer fließt den Gemeinden zu. Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und der Wohnzwecken dienenden und gewerblichen Grundstücke. Befreiungen und Vergünstigungen bestehen z. B. für die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen.
Mann, Universum, klein
Wissenschaft

Kontroverse Quantenrealität

Gespenstische zeitlose Beziehungen regieren das Universum – und stellen die Existenz der gewohnten Welt grundsätzlich infrage. von RÜDIGER VAAS Der österreichische Teilchenphysiker Reinhold Bertlmann hatte seit seiner Studentenzeit die Angewohnheit, stets zwei Socken unterschiedlicher Farbe zu tragen. Bog er um eine Ecke, sah ein...

Lithium
Wissenschaft

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Für die Energiewende benötigt Europa eine riesige Zahl wiederaufladbarer Batterien. Forscher erschließen neue Quellen für das benötigte Lithium.

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