Lexikon

Imprssum

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das; lateinisch
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die im Presserecht vorgeschriebene Angabe des Verlegers und des Druckers eines Druckwerkes. Anzugeben sind Firma oder Name, Ort und Jahr der Erstveröffentlichung. Zeitungen und Zeitschriften müssen im Impressum den Namen des verantwortlichen Redakteurs nennen; häufig informieren sie zugleich über die Verteilung der Zuständigkeiten in der Redaktion.
Skizze eines Wasserhahns mit Wasserstrahl, gelben und blauen Farbspritzern im Hintergrund.
Wissenschaft

Sind Hybridautos die Zukunft?

Bereits seit einiger Zeit verfolge ich eingehend die Entwicklung der Elektromobilität. Und lange sah es für mich danach aus, als wären batterieelektrische Fahrzeuge (also reine Elektroautos) bereits im Begriff, den Automobilmarkt zu dominieren. Doch inzwischen bin ich zu der Einsicht gekommen, dass diese Prognose wohl zu...

Wissenschaft

Klimafreudliche Trunkenheit

Die Klimakrise schreitet fast ungehindert voran. Die Ergebnisse der letzten Klimakonferenz COP30 sind so dürftig, dass man sie als „Ergebnisse“ unter Anführungszeichen setzen muss. Die Einzigen, die angesichts dieser Weltlage Grund haben, um mit einem Glas Sekt anzustoßen, sind die fossile Industrie und rechte und rechtsextreme...

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