Lexikon

Imprẹssum

[
das; lateinisch
]
die im Presserecht vorgeschriebene Angabe des Verlegers und des Druckers eines Druckwerkes. Anzugeben sind Firma oder Name, Ort und Jahr der Erstveröffentlichung. Zeitungen und Zeitschriften müssen im Impressum den Namen des verantwortlichen Redakteurs nennen; häufig informieren sie zugleich über die Verteilung der Zuständigkeiten in der Redaktion.
Älteres Paar schaut gemeinsam auf einen Laptop im Wohnzimmer.
Wissenschaft

Alt mit Superhirn

Manche 80-Jährigen haben ein Gedächtnis wie gesunde 50-Jährige. Forscher versuchen herauszufinden, warum die Super-Ager geistig so fit sind und welche Besonderheiten ihr Gehirn auszeichnet. von FRANK FRICK Medizinische Themen beeinflussen selten die Weltpolitik. Die COVID-19-Pandemie war eine Ausnahme. Eine weitere Ausnahme...

Computer, Folie
Wissenschaft

Auf Tuchfühlung mit dem Computer

Neuartige Bedienelemente für Computer lassen sich in die Kleidung integrieren oder direkt auf der Haut tragen. Sie sollen den Umgang mit der Technik spielend einfach machen. von THOMAS BRANDSTETTER Winzige Computersysteme, die nur wenige zehntel Millimeter klein sind, erreichen inzwischen dieselbe Rechenleistung wie ein Desktop-...

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