Lexikon
Imprẹssum
[
das; lateinisch
]die im Presserecht vorgeschriebene Angabe des Verlegers und des Druckers eines Druckwerkes. Anzugeben sind Firma oder Name, Ort und Jahr der Erstveröffentlichung. Zeitungen und Zeitschriften müssen im Impressum den Namen des verantwortlichen Redakteurs nennen; häufig informieren sie zugleich über die Verteilung der Zuständigkeiten in der Redaktion.
Wissenschaft
Aufgeschäumt
Ob zum Reinigen, Feuerlöschen oder als schusssicherer Panzer: Schaumartige Materialien lassen sich vielseitig einsetzen – und verblüffen die Forscher immer wieder mit neuen Eigenschaften. von REINHARD BREUER Die Prunkkutsche hat schon bessere Tage gesehen. Die 300 Jahre alte Karosse, die im Marstallmuseum des Nymphenburger...
Wissenschaft
News der Woche 26.07.2024
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