Lexikon

Imprssum

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das; lateinisch
]
die im Presserecht vorgeschriebene Angabe des Verlegers und des Druckers eines Druckwerkes. Anzugeben sind Firma oder Name, Ort und Jahr der Erstveröffentlichung. Zeitungen und Zeitschriften müssen im Impressum den Namen des verantwortlichen Redakteurs nennen; häufig informieren sie zugleich über die Verteilung der Zuständigkeiten in der Redaktion.
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Das Universum in der Wurmkiste

Hatten Sie schon mal das Vergnügen mit einem Schleimpilz? Nein, das ist ausnahmsweise nicht sarkastisch gemeint. Ein Schleimpilz ist keine ungustiöse und unangenehme Erkrankung der Schleimhäute, sondern eine faszinierende Kreatur, die eigentlich sehr schön anzusehen ist. Tatsächlich handelt es sich bei einem Schleimpilz auch gar...

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Weltraumbier, Betonmischer im All und tote Froscheier

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