Lexikon
Imprẹssum
[
das; lateinisch
]die im Presserecht vorgeschriebene Angabe des Verlegers und des Druckers eines Druckwerkes. Anzugeben sind Firma oder Name, Ort und Jahr der Erstveröffentlichung. Zeitungen und Zeitschriften müssen im Impressum den Namen des verantwortlichen Redakteurs nennen; häufig informieren sie zugleich über die Verteilung der Zuständigkeiten in der Redaktion.
Wissenschaft
Flüsse setzen Jahrtausende altes CO2 frei
Flüsse sind ein wichtiges Element im globalen Kohlenstoffkreislauf. Auf ihrem Weg durch die Landschaft nehmen sie Kohlenstoff aus dem Boden auf und setzen ihn als Kohlendioxid und Methan in die Atmosphäre frei. Eine Studie zeigt nun, dass dieser Kohlenstoff zu großen Teilen seit Tausenden Jahren in der Erde gespeichert war – und...
Wissenschaft
Rothaarige sind anders
Was die seltene Haarfarbe über das Hautkrebsrisiko und das Schmerzempfinden ihrer Träger verrät, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer rote Haare hat, kann sich darauf etwas einbilden, gehört er doch zu einer exklusiven Minderheit. Lediglich zwei Prozent der Menschen weltweit können mit diesem Attribut aufwarten. Von diesen leben...
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