Lexikon
Insider
[ˈinsaidə; englisch]
eine Person, die eine Institution (Verwaltungsbehörde, Aktiengesellschaft u. a.) von innen her kennt, weil sie in dieser arbeitet oder zu ihr Zugang hat. Insider erlangen auf diese Weise Informationen, die andere noch nicht haben, und verfügen so über einen Informationsvorsprung. Die Ausnutzung von Insiderinformationen zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil dritter Personen ist unzulässig, wenn der Insider dadurch Personen schädigt, deren Interessen er zu wahren hat. Insiderkenntnisse können vor allem beim Börsenhandel zu Vorteilen bei der Einschätzung eines Wertpapiergeschäftes führen. In Deutschland sind daher Insiderhandelsrichtlinien für alle notierten und öffentlich angebotenen Aktien aufgestellt worden, nach denen z. B. Insidergeschäfte verboten sind. In den USA gibt es bereits seit 1934 gesetzliche Insider-Regeln.
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