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20. März 2000
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Köln
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Köln: Das Amtsgericht Köln verurteilt den früheren Kölner Oberstadtdirektor Klaus Heugel (SPD) wegen illegaler Aktiengeschäfte zu 37 500 DM Geldstrafe. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Heugel bei Börsengeschäften durch Insiderwissen einen illegalen Gewinn von 15 000 DM erzielt hatte. Heugel war kurz vor der Kommunalwahl im September 1999 als Oberstadtdirektor und Kandidat für das Oberbürgermeisteramt zuruckgetreten.
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