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20. März 2000
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Köln
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Köln: Das Amtsgericht Köln verurteilt den früheren Kölner Oberstadtdirektor Klaus Heugel (SPD) wegen illegaler Aktiengeschäfte zu 37 500 DM Geldstrafe. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Heugel bei Börsengeschäften durch Insiderwissen einen illegalen Gewinn von 15 000 DM erzielt hatte. Heugel war kurz vor der Kommunalwahl im September 1999 als Oberstadtdirektor und Kandidat für das Oberbürgermeisteramt zuruckgetreten.
Wissenschaft
Letztes Bollwerk gegen Datenraub
Der Quantencomputer kommt – 2030 könnte es so weit sein. Doch schon heute bedroht er die Datensicherheit im Netz. Dem wollen Forscher mit sogenannter Post-Quanten-Technologie vorbeugen. von BERND MÜLLER Sie haben Ihren Hausschlüssel verloren? Dann sollten Sie dringend das Schloss an Ihrer Haustür auswechseln lassen. Denn es...
Wissenschaft
Starken Keltinnen auf der Spur
Wenn griechische und römische Gelehrte über Kelten schreiben, betonen sie das ihnen eigenartig erscheinende Auftreten der Frauen. Historiker haben diesen antiken Quellen lange misstraut. Doch genetische Analysen untermauern nun deren Glaubwürdigkeit. von DAVID NEUHÄUSER Die Frauen Galliens gleichen den Männern nicht nur in ihrer...