Lexikon

Jugendstrafe

die Freiheitsstrafe des Jugendstrafrechts; wird verhängt, wenn wegen der schädlichen Neigungen des jugendlichen Straftäters Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Tat Strafe erforderlich ist. Sie beträgt mindestens 6 Monate, höchstens 5 Jahre, jedoch 10 Jahre bei Verbrechen, für die nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als 10 Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist.
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