Lexikon
Jugendstrafe
die Freiheitsstrafe des Jugendstrafrechts; wird verhängt, wenn wegen der schädlichen Neigungen des jugendlichen Straftäters Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Tat Strafe erforderlich ist. Sie beträgt mindestens 6 Monate, höchstens 5 Jahre, jedoch 10 Jahre bei Verbrechen, für die nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als 10 Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist.
Wissenschaft
News der Woche 25.04.2025
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Wissenschaft
Turbo-Gestein aus Industrieabfällen
Wenn Forschende Einschlüsse in Gesteinsschichten finden, handelt es sich normalerweise um Relikte längst vergangener Zeiten. Doch in Klippen an der Westküste Englands sind Forschende stattdessen auf die in Gestein eingebettete Lasche einer Getränkedose gestoßen. Weitere Untersuchungen enthüllten, dass das umgebende Gestein...
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