Lexikon

Jugendstrafe

die Freiheitsstrafe des Jugendstrafrechts; wird verhängt, wenn wegen der schädlichen Neigungen des jugendlichen Straftäters Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Tat Strafe erforderlich ist. Sie beträgt mindestens 6 Monate, höchstens 5 Jahre, jedoch 10 Jahre bei Verbrechen, für die nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als 10 Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist.
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Wissenschaft

Kleine Kannibalen im Kosmos

Ein Kugelsternhaufen ist Kronzeuge für die Gefräßigkeit von Zwerggalaxien: Sie wachsen, indem sie Artgenossen verschlingen. von THORSTEN DAMBECK Auf einer Reise gen Süden kann man auch am Himmel auf Unbekanntes stoßen. Denn dort steigen Gestirne über den Horizont, die von der Nordhalbkugel aus nicht sichtbar sind. So entdeckten...

Steinzeit-Seefahrt
Wissenschaft

Im Steinzeit-Kanu auf großer Fahrt

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