Lexikon
Jugendstrafe
die Freiheitsstrafe des Jugendstrafrechts; wird verhängt, wenn wegen der schädlichen Neigungen des jugendlichen Straftäters Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Tat Strafe erforderlich ist. Sie beträgt mindestens 6 Monate, höchstens 5 Jahre, jedoch 10 Jahre bei Verbrechen, für die nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als 10 Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist.
Wissenschaft
Natur neu erfinden
In der synthetischen Biologie ebnen Forscher neue Stoffwechselwege für lebende Organismen. Damit ergänzen sie die natürliche Evolution um moderne Möglichkeiten für die Medizin und Industrie. von RAINER KURLEMANN Viele Dinge, die von der Natur evolutionär entwickelt wurden, sind herausragende Vorbilder für den Menschen. Tiere...
Wissenschaft
Züge der Zukunft
Die Bahn soll künftig klimaneutral unterwegs sein. Doch das verhindern in Deutschland bislang große Lücken bei der Elektrifizierung. Neue Antriebe und innovative Speichertechniken können helfen. von HARTMUT NETZ Seit vor über 120 Jahren die preußische Militär-Eisenbahn von Berlin-Marienfelde bis Jüterbog auf 33 Kilometer Länge...
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