Lexikon

unbestimmte Verurteilung

Verhängung einer Freiheitsstrafe von unbestimmter Dauer, deren Umfang erst nach den Wirkungen des Strafvollzugs festgelegt wird, im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland nur bei Jugendstrafe im Rahmen zwischen 6 Monaten und 4 Jahren vorgesehen.
Ähnlich im österreichischen Jugendgerichtsgesetz 1961 die Rahmenstrafe. Das schweizerische Jugendstrafrecht (Art. 8999 StGB) kennt die unbestimmte Verurteilung nicht; das schweizerische Strafrecht kennt lediglich eine begrenzt unbestimmte Verwahrung von Hangtätern durch richterlichen Ausspruch (Art. 42 StGB): mindestens 3 Jahre und zumindest bis zum Ablauf von zwei Dritteln der Strafdauer.
Pompeji
Wissenschaft

Die Kinder-Graffiti von Pompeji

Jüngst bei Ausgrabungen in Pompeji zum Vorschein gekommene Kohlezeichnungen, werden Kindern zugeschrieben. Sie zeigen Gladiatoren, Boxer und wilde Eber – und sie gewähren einen weiteren Einblick in das Leben der Menschen kurz vor der Katastrophe. von DAVID NEUHÄUSER Als im 19. Jahrhundert das „Corpus Inscriptionum Latinarum“, die...

Psychologie, Krisen, Zusammengehörigkeit
Wissenschaft

Gemeinsam stark

Der Klimawandel und die Corona-Pandemie: Was hindert die Menschheit daran, solche globalen Krisen entschlossen anzugehen? von JAN BERNDORFF Der Klimawandel trägt keinen Schnauzbart.“ Mit dieser einfachen Formel erklärte der Psychologe Daniel Gilbert von der Harvard University in den USA schon vor 15 Jahren die Schwierigkeiten der...

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