Lexikon
unbestimmte Verurteilung
Verhängung einer Freiheitsstrafe von unbestimmter Dauer, deren Umfang erst nach den Wirkungen des Strafvollzugs festgelegt wird, im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland nur bei Jugendstrafe im Rahmen zwischen 6 Monaten und 4 Jahren vorgesehen.
Ähnlich im österreichischen Jugendgerichtsgesetz 1961 die Rahmenstrafe. Das schweizerische Jugendstrafrecht (Art. 89–99 StGB) kennt die unbestimmte Verurteilung nicht; das schweizerische Strafrecht kennt lediglich eine begrenzt unbestimmte Verwahrung von Hangtätern durch richterlichen Ausspruch (Art. 42 StGB): mindestens 3 Jahre und zumindest bis zum Ablauf von zwei Dritteln der Strafdauer.
Wissenschaft
Megatsunami mit tagelangem Nachspiel
Bis zu 200 Meter hoch türmte sich die Monsterwelle nach dem Bergsturz auf: Ein Forschungsteam berichtet über einen gigantischen Tsunami in einem unbewohnten Fjord Grönlands, der zu einem interessanten Wellen-Phänomen geführt hat: Es bildete sich eine sogenannte Seiche-Welle, die sich mehr als eine Woche lang zwischen den Ufern...
Wissenschaft
Fäkale Forensik
Versteinerter Kot verrät Paläontologen viel über die frühe Dinosaurier-Evolution. Funde im Südwesten Polens dokumentieren den Aufstieg dieser Reptiliengruppe vor über 200 Millionen Jahren. von BETTINA WURCHE Der Dinosaurier beißt einige saftige Farnwedel ab, danach knabbert er Koniferen-Grün – und schluckt, ohne zu kauen. Im Dino...
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