Lexikon
unbestimmte Verurteilung
Verhängung einer Freiheitsstrafe von unbestimmter Dauer, deren Umfang erst nach den Wirkungen des Strafvollzugs festgelegt wird, im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland nur bei Jugendstrafe im Rahmen zwischen 6 Monaten und 4 Jahren vorgesehen.
Ähnlich im österreichischen Jugendgerichtsgesetz 1961 die Rahmenstrafe. Das schweizerische Jugendstrafrecht (Art. 89–99 StGB) kennt die unbestimmte Verurteilung nicht; das schweizerische Strafrecht kennt lediglich eine begrenzt unbestimmte Verwahrung von Hangtätern durch richterlichen Ausspruch (Art. 42 StGB): mindestens 3 Jahre und zumindest bis zum Ablauf von zwei Dritteln der Strafdauer.
Wissenschaft
Sieg über Rheuma in Reichweite
Hinter dem Begriff Rheuma stecken verschiedene Erkrankungen, von denen viele durch ein Fehlverhalten des körpereigenen Immunsystems ausgelöst werden. Sie lassen sich immer besser behandeln. von RAINER KURLEMANN Die klassische Rheumaerkrankung beginnt mit Schmerzen. Meistens bemerkt ein Patient die Entzündung zunächst durch...
Wissenschaft
Immunzellen „Zusatz-Batterien“ verschafft
Der Kampf gegen Krebs kann sie schnell erschöpfen. Doch nun haben Forschende eine Möglichkeit entdeckt, T-Zellen entscheidend zu stärken, die bei Immuntherapien eingesetzt werden: Die Abwehrzellen können durch einen natürlichen Mechanismus mit mehr energieerzeugenden Mitochondrien ausgerüstet werden. Dabei übertragen...