Lexikon
unbestimmte Verurteilung
Verhängung einer Freiheitsstrafe von unbestimmter Dauer, deren Umfang erst nach den Wirkungen des Strafvollzugs festgelegt wird, im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland nur bei Jugendstrafe im Rahmen zwischen 6 Monaten und 4 Jahren vorgesehen.
Ähnlich im österreichischen Jugendgerichtsgesetz 1961 die Rahmenstrafe. Das schweizerische Jugendstrafrecht (Art. 89–99 StGB) kennt die unbestimmte Verurteilung nicht; das schweizerische Strafrecht kennt lediglich eine begrenzt unbestimmte Verwahrung von Hangtätern durch richterlichen Ausspruch (Art. 42 StGB): mindestens 3 Jahre und zumindest bis zum Ablauf von zwei Dritteln der Strafdauer.
Wissenschaft
Seltsame Quantenrealität
Die Quantenphysik ist nur schwer mit unseren Verständnis der Realität in Einklang zu bringen. Denn sie erlaubt es kleinen Teilchen, Dinge zu tun, die uns nach all unseren Erfahrungen eigentlich unmöglich erschienen. Das macht die Quantenrealität in der Tat sehr seltsam. Grund dafür ist die Tatsache, dass in der Quantenmechanik...
Wissenschaft
Multitalent Kohlenstoff
Forscher suchen nach Möglichkeiten, Formen elementaren Kohlenstoffs möglichst umweltverträglich und klimaschonend zu gewinnen.
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