Lexikon

Jus divnum

[
lateinisch
]
göttliches Recht als Recht Gottes auf den Menschen und von daher Recht für die Menschen. Als Recht auf den Menschen umfasst es die Rechtspflichten, die gegen Gott zu erfüllen sind (Lob, Verkündigung, Dienst), als Recht für die Menschen ist das Jus divinum Ausfluss unmittelbarer Offenbarung.
Text
Wissenschaft

Willkommen in Absurdistan

Zwei berühmte Naturforscher, Isaac Newton und Charles Darwin, habe ihre eigenen großen Einsichten nicht voller Überzeugung bejubelt, sondern sie als absurd bezeichnet. Newton kam es absurd vor, dass die von ihm postulierte Schwerkraft etwa zwischen Mond und Erde gravitätisch wirken sollte, obwohl sich zwischen den Himmelskörpern...

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