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Kanzelmissbrauch

nach früherem deutschen Recht (dem in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 4. 8. 1953 aufgehobenen § 130a StGB, sog. Kanzelparagraph) die den öffentlichen Frieden bedrohende öffentliche Besprechung von Angelegenheiten des Staats durch einen Geistlichen in Ausübung oder anlässlich der Ausübung seines Berufs. Der Kanzelparagraph wurde zu Beginn des Kulturkampfs (10. 12. 1871) erlassen. Der Paragraph ist selten angewandt worden.

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