Lexikon

Krma

[das; sanskritisch, Tat]
Karman
bezeichnet in den indischen Religionen das Gesetz, nach dem im Kreislauf der Wiedergeburt jeder Mensch durch seine Taten bestimmt, in welcher Daseinsform (Tier, Pflanze) oder Kaste er wiedergeboren wird (Karmagesetz). Der Ausstieg aus dem Rad der Wiedergeburt geschieht durch Erkenntnis der Wirkungszusammenhänge und durch karmafreies, asketisches Leben.
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