Lexikon

Kompetnz

allgemein die Zuständigkeit (zur Gesetzgebung, zur Verwaltung, für fachliche Fragen u. a.), auch Urteilsfähigkeit.
In der Gesetzgebung bedeutet Kompetenz die in der Verfassung festgelegte Zuständigkeit der verschiedenen Gesetzgebungsorgane für den Erlass von Gesetzen und Verordnungen. Art. 70 GG grenzt das originäre Recht der Länder zur Gesetzgebung durch die Verleihung von Gesetzgebungszuständigkeiten an den Bund ein (ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebung Art. 71 und 72 GG). Eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes ist darüber hinaus nur in Ausnahmefällen aus der Natur der Sache oder kraft Sachzusammenhanges gegeben.
In der Verwaltung bedeutet Kompetenz die Umgrenzung von Aufgaben und Befugnissen der betreffenden Verwaltung oder Behörde. Unscharf bezeichnet man mit Kompetenz sowohl die Grenzen der Befugnis und Verpflichtungen zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben als auch den Inhalt (Gegenstand) der wahrzunehmenden Verpflichtung.
Deuteronen, Raumstation
Wissenschaft

Viel zu viele Teilchen

Der AMS-Detektor an Bord der Internationalen Raumstation analysiert seit über zehn Jahren die Kosmische Strahlung. Nun offenbarten seine Daten Unerwartetes. von DIRK EIDEMÜLLER Bei Teilchenphysik denkt man meistens an große Beschleuniger, etwa an den Large Hadron Collider (LHC) bei Genf. Diese riesigen Maschinen bringen...

Duogynon
Wissenschaft

»Weder abgeschlossen noch aufgearbeitet«

In Form von Arzneimitteln können Hormone beachtliche Wirkung auf den Körper haben – auch unvorhergesehene wie im Fall Duogynon. Das Gespräch führte SIGRID MÄRZ Frau Prof. Nemec, Ihr Forschungsprojekt beleuchtet die Geschichte hormoneller Schwangerschaftstests, die Millionen Frauen weltweit in den 1950er- bis 1980er-Jahren...

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