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Kriegsschäden

Vermögensschäden, die durch Kampfhandlungen der eigenen oder einer fremden Streitmacht oder z. B. durch Vertreibung vom Wohnsitz entstanden sind. Kriegsschäden aus dem 2. Weltkrieg werden von Deutschland im Rahmen des Lastenausgleichs entschädigt. Wie bei Kriegsschäden zu verfahren ist, die Angehörigen anderer Staaten zugefügt worden sind, wird in Friedensverträgen geregelt.

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