Lexikon
Kriegsschäden
Vermögensschäden, die durch Kampfhandlungen der eigenen oder einer fremden Streitmacht oder z. B. durch Vertreibung vom Wohnsitz entstanden sind. Kriegsschäden aus dem 2. Weltkrieg werden von Deutschland im Rahmen des Lastenausgleichs entschädigt. Wie bei Kriegsschäden zu verfahren ist, die Angehörigen anderer Staaten zugefügt worden sind, wird in Friedensverträgen geregelt.
Wissenschaft
News der Woche 1.11.2024
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Erde zu Erde
Mikroorganismen zersetzen Tote in einem Hightech-Sarg in 40 Tagen zu Erde. Die Idee kommt aus den USA – nun gibt es die neue Bestattungsmethode auch hierzulande. von SALOME BERBLINGER und DESIRÉE KARGE Es handelt sich um kompostiertes Schwein. Doch die Erde riecht nach Blumenerde, wie man sie in einen Balkonkübel füllen würde....