Lexikon
Kriegsschäden
Vermögensschäden, die durch Kampfhandlungen der eigenen oder einer fremden Streitmacht oder z. B. durch Vertreibung vom Wohnsitz entstanden sind. Kriegsschäden aus dem 2. Weltkrieg werden von Deutschland im Rahmen des Lastenausgleichs entschädigt. Wie bei Kriegsschäden zu verfahren ist, die Angehörigen anderer Staaten zugefügt worden sind, wird in Friedensverträgen geregelt.
Wissenschaft
News der Woche 28.02.2025
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Pfui, das tut man nicht! Oder doch?
Warum Nase hochziehen gesunder ist als Schnäuzen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Andere Länder, andere Sitten. Während uns von Kindesbeinen an eingetrichtert wird, in ein Taschentuch zu schnäuzen, wenn die Nase läuft, gilt das in vielen asiatischen Kulturen als eklig und ist daher im Beisein anderer verpönt. Dagegen empfindet...