Lexikon
Reparatiọnen
[
Kriegsentschädigungenlateinisch
]Leistungen, die der im Krieg unterlegene Staat als Ersatz für Kosten und Verluste des Siegers zu erbringen hat. Nicht zu den Reparationen rechnen Entschädigungen für individuelle Verluste.
Deutsche Reparationen nach dem 1. Weltkrieg
In Art. 231 (Kriegsschuldartikel) des Versailler Vertrags wurden die Mittelmächte als allein schuldig am Kriegsausbruch von 1914 bezeichnet und daher zum Ersatz der gesamten den Alliierten im 1. Weltkrieg entstandenen Kriegsschäden verpflichtet. Das Reparationenproblem bildete bis 1932 eine der Hauptfragen der europäischen Politik. Es sind dabei drei Stadien zu unterscheiden: 1. Kampf um die Höhe der Reparationen, die im Mai 1921 auf 132 Mrd. Goldmark festgesetzt wurden. – 2. Damit begann die Phase der „Erfüllungspolitik“, in der sich sehr schnell erwies, dass Deutschland beim fortschreitenden Zerfall seiner Wirtschaft und Währung seine Verpflichtungen nicht erfüllen konnte. Die Forderung der Franzosen nach „produktiven Pfändern“ und die z. T. schikanöse Konstruktion angeblicher deutscher Verfehlungen führte zur Ruhrbesetzung 1923. Nach deren Ende und nach Einführung der Rentenmark in Deutschland ergab sich 1924 die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Neuordnung des Reparationenproblems. Sie wurde im Dawes-Plan (1924) versucht, der mit einer jährlichen Normalhöhe von 2,5 Mrd. RM eine Anpassung der Reparationen an die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft anstrebte, diese aber stark überschätzte. Deshalb legte man im Young-Plan (1929) die deutschen Verpflichtungen für 27 Jahre auf 2 Mrd. RM jährlich fest. – 3. Infolge der Weltwirtschaftskrise wurde Deutschland zahlungsunfähig. Die Streichung der Reparationen erreichte F. von Papen im Herbst 1932 in Lausanne gegen die Verpflichtung zu einer Schlusszahlung von 3 Mrd. RM. Hitler lehnte die Zahlung von Reparationen ab.
Deutsche Reparationen nach dem 2. Weltkrieg
Die Frage ist noch nicht endgültig juristisch geregelt, da ein Friedensvertrag noch nicht geschlossen wurde. Bindende Abmachungen zwischen den Alliierten wurden nicht erreicht. Jedoch wurden das gesamte deutsche Auslandsvermögen, die deutsche Handelsflotte und alle deutschen Patente beschlagnahmt. Ein großer Teil der Reparationsansprüche ist durch Demontagen (beendet 1950, 1948 in der SBZ) und Entnahmen aus der laufenden Produktion (insbesondere in der ehemaligen DDR) und Arbeitsleistungen Deutscher im Ausland befriedigt. Nach Angaben der Westmächte betrug der Sachwert ihrer deutschen Reparationen etwa 500 Mio. US-Dollar, nach westlichen Schätzungen betrug der Wert ein Mehrfaches davon. Am 1. 1. 1954 hat die Sowjetunion auf weitere deutsche Reparationen verzichtet. Die Reparationen der anderen besiegten Staaten wurden in Friedensverträgen bzw. Staatsverträgen mit den einzelnen betreffenden Staaten festgelegt. Die Reparationen der Bundesrepublik Deutschland endeten mit dem Londoner Schuldenabkommen 1953.
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