Lexikon
Kriegsverbrechertribunạl
zur Anklage und Verfolgung von Verbrechen gegen Menschenrechte, Völkermord und Kriegsverbrechen eingerichtetes internationales Strafgericht. Anders als der Internationale Gerichtshof, der sich mit zwischenstaatlichen Streitfällen beschäftigt, befassten sich die Kriegsverbrechertribunale einzig mit der Verfolgung und Ahndung von individuellen Straftaten. 1993 richtete der UN-Sicherheitsrat das Internationale Strafgericht für Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien ein. Vor diesem internationalen Richterkollegium mit Sitz in Den Haag (Haager Tribunal) wurden seit 1995 Kriegsverbrechen verhandelt, die seit dem 1. 1. 1991 auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien verübt worden sind. Mit dem Internationalen Strafgericht für Rwanda (Sitz: Arusha) richtete der UN-Sicherheitsrat 1995 ein weiteres Kriegsverbrechertribunal ein. Das Rwanda-Tribunal untersuchte die 1994 verübten Massenmorde an Hutu und Tutsi. Um Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit weltweit verfolgen zu können, wurde 1998 das Statut für den Internationalen Strafgerichtshof verabschiedet, auf dessen Grundlage 2002 der ständige Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit aufnahm.
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