Lexikon
Kurzarbeitergeld
zur Abwendung von Arbeitslosigkeit an Arbeitnehmer gezahlte Zuwendung von der Agentur für Arbeit, wenn aus wirtschaftl. Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses in dem Beschäftigungsbetrieb ein vorübergehender, unvermeidbarer Arbeitsausfall eintritt u. deshalb vom Arbeitgeber das sonst übliche Arbeitsentgelt nicht oder nur zum Teil gezahlt werden kann. Der Arbeitsausfall muss vom Arbeitgeber der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens 4 Wochen lang mehr als ein Drittel der Belegschaft eines Betriebes von einem Entgeltausfall von mehr als 10% des Bruttoentgelts betroffen ist.
Wissenschaft
Wasserstoff im Rohr
Er gilt als zentraler Baustein der Energiewende: Wasserstoff. Nun beginnt in Deutschland der Aufbau eines sogenannten Kernnetzes, um ihn zu seinen Nutzern zu bringen. Es basiert großenteils auf bestehenden Erdgasleitungen. Wie gut taugen sie für Wasserstoff? von KATJA MARIA ENGEL Künftig soll klimaschonend erzeugter, „grüner“...
Wissenschaft
Der Todbringer
Süditalien verliert seine Olivenbäume, Mallorca seine Mandeln, Frankreich bangt um seinen Wein. Ein unsichtbarer Feind dringt nach Europa ein: das Bakterium Xylella fastidiosa. von ROMAN GOERGEN Die süditalienischen Landschaften sehen aus wie nach einem Feuer, doch es hat nicht gebrannt. In weiten Teilen Apuliens stehen...