Lexikon
Kurzarbeitergeld
zur Abwendung von Arbeitslosigkeit an Arbeitnehmer gezahlte Zuwendung von der Agentur für Arbeit, wenn aus wirtschaftl. Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses in dem Beschäftigungsbetrieb ein vorübergehender, unvermeidbarer Arbeitsausfall eintritt u. deshalb vom Arbeitgeber das sonst übliche Arbeitsentgelt nicht oder nur zum Teil gezahlt werden kann. Der Arbeitsausfall muss vom Arbeitgeber der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens 4 Wochen lang mehr als ein Drittel der Belegschaft eines Betriebes von einem Entgeltausfall von mehr als 10% des Bruttoentgelts betroffen ist.
Wissenschaft
Igitt!
Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.
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Wissenschaft
Wie die Städte leiser werden
Die Lärmbelastung in Städten kostet ihre Bewohner Lebenszeit. Doch weltweit tüfteln Forscher an unterschiedlichen Lösungen gegen den Krach. von MARTIN ANGLER Die Rue D’Avron ist eine von vielen Nebenstraßen in der Pariser Innenstadt, nur einen Steinwurf vom berühmten Père-Lachaise-Friedhof entfernt, auf dem Édith Piaf und Jim...
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