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4. Juli 1995  -  Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt ...

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt den 1986 erlassenen sog. Streikparagraphen 116 des Arbeitsförderungsgesetzes für "derzeit" mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Kampfparität zwischen den Tarifparteien werde nicht dadurch gestört, dass mittelbar vom Arbeitskampf betroffene Arbeitnehmer kein Kurzarbeitergeld erhalten.

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