Lexikon

Luftfahrerschein

behördlich vorgeschriebener Berechtigungsschein zur Führung eines Luftfahrzeugs. Klassen: Luftfahrerschein für Privatflugzeugführer, Luftfahrerschein für Berufsflugzeugführer Klasse II und I, Luftfahrerschein für Linienflugzeugführer, Luftfahrerschein für Privat-Hubschrauberführer, Luftfahrerschein für Berufs-Hubschrauberführer, Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer Klasse I, II und III. Für Schleppflüge, Kunstflüge und Flüge nach Instrumenten-Flugregeln (IFR) werden besondere Genehmigungen erteilt; für Flugnavigatoren, Bordfunker und Bordwarte gibt es besondere Erlaubnisscheine.
Betont, Faser
Wissenschaft

Autos im Kreislauf

Um Elektrofahrzeuge fit für die Stoffkreislaufwirtschaft zu machen, müssen Ingenieure umdenken. Es gilt, wenige und recycelte Materialien einzusetzen.

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Wissenschaft

Von Helden und Räubern

Jedes Geschäft hat seine Helden. Auch – seien wir mal ehrlich – die an sich so selbstlose und einzig der Wahrheit verpflichtete Wissenschaft. Der Stoff, aus dem ihre Helden sind, ist dabei oftmals der gleiche: Jemand widerspricht mit ganz neuen Erkenntnissen der anerkannten Meinung, wird dafür über lange Zeit angegriffen,...

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