Lexikon
Mutterrecht
von J. J. Bachofen eingeführte Bezeichnung für eine Gesellschaftsordnung, die den Einzelnen nach seiner Abstammung in der mütterlichen Linie (matrilinear) einordnet; dies tritt in Erscheinung bei der Vererbung von Rang, Würden und Eigentum. Das Verhältnis des Vaters zum Kind tritt zurück gegenüber dem vom Mutterbruder zum Schwesterkind. Bei der Eheschließung wechselt der Mann in die Familie seiner Frau über (Matrilokalität), bleibt aber Mitglied seiner mütterlichen Sippe. Das Mutterrecht findet sich ganz selten in reiner Form, meist in Mischung mit Vaterrecht. Die Frau hat gesellschaftlich eine hervorgehobene Stellung, ohne dass ein Matriarchat vorliegt. Hauptverbreitung: Mikronesien, Polynesien, Südindien, Pueblo-Indianer.
Bachofen, Johann Jakob
Johann Jakob Bachofen
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