Lexikon
Nichtangriffspakt
zweiseitiger oder mehrseitiger völkerrechtlicher Vertrag, durch den sich die beteiligten Staaten verpflichten, keine militärische Gewalt gegeneinander anzuwenden. Bei mehrseitigen Verträgen handelt es sich um das Versprechen kollektiver Sicherheit. Durch das Verbot des Angriffskriegs findet der Nichtangriffspakt heute überwiegend in der Form der Defensivallianz Verwendung.
Wissenschaft
Überraschend “frühreife” Galaxie entdeckt
Video: Virtuelle Reise zu der Rekord-weit entfernten Scheibengalaxie REBELS-25. © ESO/L. Calçada/N. Risinger (skysurvey.org)/Dark Energy Survey/J. Dunlop et al. Ack.: CASU, CALET/ALMA (ESO/NAOJ/NRAO)/L. Rowland et al. Music: Astral Electronic Schon 700 Millionen Jahre nach dem Urknall hat sie ähnliche Merkmale wie unsere...
Wissenschaft
Der lange Weg zum Mond
Die meisten Hürden stehen auf der Erde. von RÜDIGER VAAS Das Problem sind nicht die 384.400 Kilometer bis zum Erdbegleiter, sondern die organisatorischen, technischen und finanziellen Hindernisse, die dem Artemis-Programm hauptsächlich im Weg stehen – oder diesen jedenfalls erschweren und verlängern. Der Hauptunterschied zwischen...