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Nichtangriffspakt

zweiseitiger oder mehrseitiger völkerrechtlicher Vertrag, durch den sich die beteiligten Staaten verpflichten, keine militärische Gewalt gegeneinander anzuwenden. Bei mehrseitigen Verträgen handelt es sich um das Versprechen kollektiver Sicherheit. Durch das Verbot des Angriffskriegs findet der Nichtangriffspakt heute überwiegend in der Form der Defensivallianz Verwendung.

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