Lexikon
Nichtangriffspakt
zweiseitiger oder mehrseitiger völkerrechtlicher Vertrag, durch den sich die beteiligten Staaten verpflichten, keine militärische Gewalt gegeneinander anzuwenden. Bei mehrseitigen Verträgen handelt es sich um das Versprechen kollektiver Sicherheit. Durch das Verbot des Angriffskriegs findet der Nichtangriffspakt heute überwiegend in der Form der Defensivallianz Verwendung.

Wissenschaft
Wenn die Marsluft vom Himmel fällt
Auf dem Roten Planeten schwankt die Ausdehnung der eisbedeckten Polkappen im Takt der Jahreszeiten. Die Wassereismassen sind ein Archiv für vergangene Klimazyklen. von THORSTEN DAMBECK Unter den acht Planeten im Sonnensystem gilt der Mars als besonders erdähnlich. Schon 1781 äußerte William Herschel die Vermutung, dass die im...

Wissenschaft
Eine doppelte Überraschung
Biber und Fischotter waren lange aus weiten Teilen Europas verschwunden. Nun kehren beide zurück und verblüffen dabei die Fachwelt. von KURT DE SWAAF Ihre Spuren sind unübersehbar. Schon von der Alten Brücke aus erkennt man gefällte Weidenstämme, deren kahle Spitzen jetzt im Fluss liegen. Näher dran, am Ufer, gibt es weitere...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Schwarzes Loch Wissenschaftsgeschichte
Weiß oder rot?
Schutz vor Extremwetter
Anpassung der Arten
Neue Wege ohne Widerstand
20 Jahre nach dem Tsunami