Lexikon
Nichtangriffspakt
zweiseitiger oder mehrseitiger völkerrechtlicher Vertrag, durch den sich die beteiligten Staaten verpflichten, keine militärische Gewalt gegeneinander anzuwenden. Bei mehrseitigen Verträgen handelt es sich um das Versprechen kollektiver Sicherheit. Durch das Verbot des Angriffskriegs findet der Nichtangriffspakt heute überwiegend in der Form der Defensivallianz Verwendung.
Wissenschaft
News der Woche 20.09.2024
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Unverzichtbare Kraftpakete
Lange Zeit galten Batterien in Deutschland als eher langweilig. Doch mit dem Aufstieg der Elektromobilität wächst auch das Interesse an den elektrochemischen Speichern. Weltweit suchen nun Forscher nach neuen Technologien, und Unternehmen ringen um Marktanteile. von RALF BUTSCHER Die Nachricht wirkte wie ein Paukenschlag, die am...