Lexikon

Notwehr

Stafrecht
die zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs von sich oder einem anderen erforderliche Verteidigung; jedes Rechtsgut darf durch Notwehr geschützt werden. Die Notwehr ist Rechtfertigungsgrund in den meisten Rechtsordnungen (z. B. §§ 227 BGB, 32 StGB); sie setzt Verhältnismäßigkeit von Angriff und Abwehr regelmäßig nicht voraus; bei einem Missbrauch der Notwehr (z. B. Tötung zum Schutz wertloser Güter, Provokation des Angreifers) entfällt die Rechtfertigung. Die Überschreitung der Notwehr (Notwehrexzess) ist rechtswidrig; sie wird nach § 33 StGB aber entschuldigt, wenn der Täter in Verwirrung, Furcht oder Schrecken gehandelt hat. Bei irrtümlicher Annahme der Voraussetzungen der Notwehr (Putativnotwehr) kommt nur eine Fahrlässigkeitshaftung in Betracht (Irrtum). Ähnlich in der Schweiz nach Art. 33 StGB und in Österreich nach § 3 StGB.
Symbolbild für Bakterien
Wissenschaft

Warum die Erreger der Pest wiederholt ausstarben

Das Pestbakterium Yersinia pestis hat in den letzten Jahrtausenden immer wieder große Teile der Menschheit getötet. Möglich machte das offenbar ein einziges Gen im Erbgut des Pesterregers, mit dem sich die verschiedenen Stämme des Bakteriums über viele Jahrhunderte hinweg anpassen und überleben konnten, wie Forschende...

Würfel, Schweben
Wissenschaft

Supraleiter heben ab

Mehr als drei Jahrzehnte nach der Entdeckung der Hochtemperatur-Supraleiter finden diese widerstandslosen Materialien endlich praktische Anwendungen. von Reinhard Breuer Gegen Ende meines Physikstudiums in Dresden wurden Supraleiter entdeckt, die sich mit flüssigem Stickstoff kühlen lassen – eine Sensation“, sagt Bernhard...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon