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Rechtswidrigkeit
Unvereinbarkeit einer Handlung, Maßnahme u. Ä. mit dem Recht. Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit ist in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich, im Verwaltungsrecht gibt sie regelmäßig nur ein Recht zur Anfechtung. Sie ist ferner Merkmal der strafbaren und der unerlaubten Handlung und ergibt sich hier regelmäßig aus der Erfüllung des objektiven Tatbestands. Die Rechtswidrigkeit ist ausgeschlossen bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen, d. h. Situationen, in denen ausnahmsweise erlaubt wird, was sonst verboten ist. Dazu gehören z. B. Notwehr, Züchtigungsrecht, Amtsrechte.
Wissenschaft
Unidentifizierbare supraleitende Objekte
Einige überzogene Hypes und handfeste Skandale haben ein schlechtes Licht auf die Forschung mit Hochtemperatursupraleitern geworfen. Was läuft schief auf dem Gebiet? von DIRK EIDEMÜLLER In den letzten Monaten haben wiederholt Berichte die Runde gemacht, dass endlich Supraleiter in Reichweite kommen, die auch bei normalen...
Wissenschaft
Kontroverse Quantenrealität
Gespenstische zeitlose Beziehungen regieren das Universum – und stellen die Existenz der gewohnten Welt grundsätzlich infrage. von RÜDIGER VAAS Der österreichische Teilchenphysiker Reinhold Bertlmann hatte seit seiner Studentenzeit die Angewohnheit, stets zwei Socken unterschiedlicher Farbe zu tragen. Bog er um eine Ecke, sah ein...
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