Lexikon

Rechtswidrigkeit

Unvereinbarkeit einer Handlung, Maßnahme u. Ä. mit dem Recht. Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit ist in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich, im Verwaltungsrecht gibt sie regelmäßig nur ein Recht zur Anfechtung. Sie ist ferner Merkmal der strafbaren und der unerlaubten Handlung und ergibt sich hier regelmäßig aus der Erfüllung des objektiven Tatbestands. Die Rechtswidrigkeit ist ausgeschlossen bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen, d. h. Situationen, in denen ausnahmsweise erlaubt wird, was sonst verboten ist. Dazu gehören z. B. Notwehr, Züchtigungsrecht, Amtsrechte.
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Wissenschaft

Mikroskopisch kleiner Manipulator

Studien legen einen Zusammenhang zwischen erhöhter Risikobereitschaft und einer Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii nahe – bei Tier und Mensch.

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Wissenschaft

Gläserne Federn fürs Ohr zum Allaus reinem Glas

Forscher entwickeln einen neuen Detektor für Gravitationswellen – das Einstein-Teleskop. Sein Kernstück sind Sensoren aus purem Glas. von ANDREAS THOSS und PASCAL BIRCKIGT Gravitationswellen sind bizarre Erscheinungen: periodische Verzerrungen von Raum und Zeit, die mit Lichtgeschwindigkeit das Weltall durchziehen – ausgelöst...

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