Lexikon

Rechtswidrigkeit

Unvereinbarkeit einer Handlung, Maßnahme u. Ä. mit dem Recht. Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit ist in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich, im Verwaltungsrecht gibt sie regelmäßig nur ein Recht zur Anfechtung. Sie ist ferner Merkmal der strafbaren und der unerlaubten Handlung und ergibt sich hier regelmäßig aus der Erfüllung des objektiven Tatbestands. Die Rechtswidrigkeit ist ausgeschlossen bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen, d. h. Situationen, in denen ausnahmsweise erlaubt wird, was sonst verboten ist. Dazu gehören z. B. Notwehr, Züchtigungsrecht, Amtsrechte.
Bemmerer
Wissenschaft

Sternenfeuer im Felsenkeller

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Stahl, Sauber
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Sauberer Stahl

Die Emissionen von Stahlwerken tragen mit zum Klimawandel bei. Dagegen sollen Techniken helfen, die auf Wasserstoff und die Nutzung von Kohlendioxid als Rohstoff setzen. von HARTMUT NETZ Die Stahlindustrie, lange Zeit fundamentaler Baustein des deutschen Wirtschaftsmodells, steckt in der Klemme. In den Hüttenwerken der großen...

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