Lexikon
Rechtswidrigkeit
Unvereinbarkeit einer Handlung, Maßnahme u. Ä. mit dem Recht. Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit ist in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich, im Verwaltungsrecht gibt sie regelmäßig nur ein Recht zur Anfechtung. Sie ist ferner Merkmal der strafbaren und der unerlaubten Handlung und ergibt sich hier regelmäßig aus der Erfüllung des objektiven Tatbestands. Die Rechtswidrigkeit ist ausgeschlossen bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen, d. h. Situationen, in denen ausnahmsweise erlaubt wird, was sonst verboten ist. Dazu gehören z. B. Notwehr, Züchtigungsrecht, Amtsrechte.
Wissenschaft
Vergorene Früchte als Ursprung menschlichen Alkoholkonsums?
Viele Menschenaffen verzehren gerne vergorenes Fallobst. Wie verbreitet dieses Verhalten allerdings ist, ist noch unklar – unter anderem, weil viele Studien nicht zwischen dem Konsum von frisch gepflückten und vom Boden aufgelesenen, potenziell vergorenen Früchten unterscheiden. Ein Forschungsteam schlägt deshalb vor, einen...
Wissenschaft
Schockwellen aus der Südsee
Ein Vulkan des Pazifischen Feuerrings explodierte 2022 im Meer mitten im Inselstaat Tonga. Die Wirkung war global. Dabei griffen Phänomene wie Tsunamis und atmosphärische Wellen ineinander. von THORSTEN DAMBECK Selten schafft es das Königreich Tonga in die Schlagzeilen. Es dürfte wohl an der schieren Entfernung liegen: Tonga...