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31. Januar 2001  -  Berlin ...

Berlin: Ungeachtet ihrer Finanzaffäre kann die CDU zunächst 41 Mio. DM staatliche Zuschüsse behalten. Die vom Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) verhängte Sanktion sei rechtswidrig, weil im Parteiengesetz nicht vorgesehen, entscheidet das Berliner Verwaltungsgericht und hebt die Strafe auf. Thierse hatte der Bundes-CDU im Februar 2000 nur Zuwendungen von 35 Mio. DM zugestanden, weil im Rechenschaftsbericht für 1998 rd. 18 Mio. DM des Landesverbandes Hessen aus "schwarzen Kassen" in der Schweiz fehlten.

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