Lexikon

Irrtum

Strafrecht
Irrtum über die Umstände, durch die im Gesetz die einzelnen Straftaten gekennzeichnet werden, schließt den Vorsatz aus (Tatbestandsirrtum). Deshalb erfolgt keine Bestrafung wegen vorsätzlicher Tötung, wenn der Täter auf einen Menschen schießt, den er im Dunkeln für einen Baum hält, oder wegen Sachbeschädigung, wenn er eine fremde Sache zerstört, die er für seine eigene hält. Es bleibt jedoch die Möglichkeit einer Bestrafung wegen Fahrlässigkeit (falls gesetzlich zulässig). Vom Tatbestandsirrtum zu unterscheiden ist der Verbotsirrtum, bei dem der Täter sich über das Verbotensein einer Handlung irrt. Die volkstümliche Auffassung, Unkenntnis des Gesetzes schütze nicht vor Strafe, ist also nur bedingt richtig. Putativdelikte; Ähnlich in der
Schweiz
(Art. 19, 20 StGB).
Österreich:
Tatbestandsirrtum schließt Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Handelns aus; irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts ist vorsatzausschließender Irrtum (§ 8 StGB); der Rechtsirrtum ist ähnlich wie in Deutschland der Verbotsirrtum geregelt.
Wissenschaft

Raubvögel der Dino-Ära

Über den Köpfen von Tyrannosaurus rex und Co. flogen offenbar schon Vögel mit Beute in den Krallen durch die Luft: Ähnlich wie die modernen Raubvögel jagten wahrscheinlich auch zwei neuentdeckte Vogelarten der späten Kreidezeit, berichten Forschende. Dies geht aus Merkmalen ihrer Fußknochen hervor, die denen von Falken oder Eulen...

Kometen
Wissenschaft

Aufschlussreicher Komet

Die Rosetta-Mission wurde vor einigen Jahren beendet. Doch die gewonnen Daten bringen noch immer neue Einsichten – auch über die Erde und den Ursprung unseres Sonnensystems. von DIRK EIDEMÜLLER Rosetta war eine der wichtigsten Raumsonden, die die Europäische Weltraumagentur ESA gestartet hat. Der Späher war im Jahr 2004 ins All...

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