Lexikon
Vorsatz
Recht
eine bestimmte subjektive Beziehung des Täters zu seiner Tat: als Wissen und Wollen der Merkmale des objektiven Tatbestands Voraussetzung strafbarer Handlungen (Schuld) und des bürgerlich-rechtlichen Delikts (Gegensatz: Fahrlässigkeit). Arten des Vorsatzes sind: 1. direkter Vorsatz, liegt vor, wenn entweder der Wille des Täters auf die Herbeiführung des im Gesetz bezeichneten Handlungsergebnisses als Ziel gerichtet ist oder wenn der Täter mit dem sicheren Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten die Voraussetzungen des objektiven Tatbestands erfüllt; 2. bedingter Vorsatz, liegt vor, wenn der Täter es nur für möglich hält, aber billigend in Kauf nimmt, dass er den Tatbestand verwirklicht. Der Vorsatz ist ausgeschlossen bei Irrtum.
Wissenschaft
Wie sich der Darm von Schwangeren verändert
Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit verändern sich viele Dinge im weiblichen Körper. Nun haben Forschende entdeckt, dass sich auch die Zellen im Darm schwangerer Frauen erheblich umorganisieren und vergrößern. Die Oberfläche des Dünndarms verdoppelt sich dabei, wodurch die werdenden Mütter mehr Nährstoffe aus der...
Wissenschaft
Auto-Akkus – brandgefährlich?
Gelegentliche Meldungen über brennende Auto-Akkus lassen aufhorchen. Wie leicht fangen Stromer Feuer? Und wie sieht es etwa bei Handy-Akkus aus? von ROLF HEßBRÜGGE Als das Auto-Transportschiff „Freemantle Highway“ im Juli vergangenen Jahres auf der Nordsee in Flammen stand, schien die Ursache schnell ermittelt: Der Akku eines an...