Lexikon

Vorsatz

Recht
eine bestimmte subjektive Beziehung des Täters zu seiner Tat: als Wissen und Wollen der Merkmale des objektiven Tatbestands Voraussetzung strafbarer Handlungen (Schuld) und des bürgerlich-rechtlichen Delikts (Gegensatz: Fahrlässigkeit). Arten des Vorsatzes sind: 1. direkter Vorsatz, liegt vor, wenn entweder der Wille des Täters auf die Herbeiführung des im Gesetz bezeichneten Handlungsergebnisses als Ziel gerichtet ist oder wenn der Täter mit dem sicheren Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten die Voraussetzungen des objektiven Tatbestands erfüllt; 2. bedingter Vorsatz, liegt vor, wenn der Täter es nur für möglich hält, aber billigend in Kauf nimmt, dass er den Tatbestand verwirklicht. Der Vorsatz ist ausgeschlossen bei Irrtum.
Foto einer blühenden Pflanze der Art Asarum simile
Wissenschaft

Ursprung des Aasgeruchs mancher Blumen entdeckt

Manche Pflanzen locken bestäubende Insekten nicht mit süßen Düften an, sondern mit dem Gestank der Verwesung. Wie Blumen diese „Stinkstoffe“ herstellen, haben nun Biologen mittels DNA-Vergleichen von Asarum-Pflanzen herausgefunden. Demnach weisen die Blütenzellen bei einigen Arten in ihrem Erbgut Veränderungen in einem einzelnen...

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Wissenschaft

Mistkäferkampf unterm Sternenhimmel

Wenn Sie noch einen Blick auf die Milchstraße werfen wollen, sollten Sie die langsam wieder länger werdenden Nächte im August nutzen. Denn bald wird nicht mehr viel von unserer Galaxis am Himmel zu sehen sein. Doch keine Sorge, sie verschwindet nicht für immer. Sie ist im Sommer nur wesentlich besser am Himmel zu sehen als […]...

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