Lexikon

Vorsatz

Recht
eine bestimmte subjektive Beziehung des Täters zu seiner Tat: als Wissen und Wollen der Merkmale des objektiven Tatbestands Voraussetzung strafbarer Handlungen (Schuld) und des bürgerlich-rechtlichen Delikts (Gegensatz: Fahrlässigkeit). Arten des Vorsatzes sind: 1. direkter Vorsatz, liegt vor, wenn entweder der Wille des Täters auf die Herbeiführung des im Gesetz bezeichneten Handlungsergebnisses als Ziel gerichtet ist oder wenn der Täter mit dem sicheren Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten die Voraussetzungen des objektiven Tatbestands erfüllt; 2. bedingter Vorsatz, liegt vor, wenn der Täter es nur für möglich hält, aber billigend in Kauf nimmt, dass er den Tatbestand verwirklicht. Der Vorsatz ist ausgeschlossen bei Irrtum.
Solar, Solarzelle
Wissenschaft

Wasserstoff aus der Wüste

Der Bedarf an „grünem“ Wasserstoff wird deutlich wachsen. Doch woher soll er kommen? Im Fokus steht der Import aus sonnenreichen Regionen. von GÜVEN PURTUL Grüner Wasserstoff soll das „neue Erdöl“ werden. Doch dazu braucht es sehr viel von dem Gas. Bisher ist es freilich ein rares und daher teures Gut. Das zeigt sich etwa beim...

Orca
Wissenschaft

Der Ruf der Orcas

Schon seit Jahrzehnten versuchen Forscher, die Kommunikation der sozialen und intelligenten Schwertwale zu entschlüsseln. Künstliche Intelligenz könnte jetzt die entscheidenden Weichen stellen. von BETTINA WURCHE Vor dem Bug der „Tomorrow“ schwimmt eine Orca-Familie eng beieinander. Die Köpfe der schwarz-weißen Wale durchstoßen...

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