Lexikon
Vorsatz
Recht
eine bestimmte subjektive Beziehung des Täters zu seiner Tat: als Wissen und Wollen der Merkmale des objektiven Tatbestands Voraussetzung strafbarer Handlungen (Schuld) und des bürgerlich-rechtlichen Delikts (Gegensatz: Fahrlässigkeit). Arten des Vorsatzes sind: 1. direkter Vorsatz, liegt vor, wenn entweder der Wille des Täters auf die Herbeiführung des im Gesetz bezeichneten Handlungsergebnisses als Ziel gerichtet ist oder wenn der Täter mit dem sicheren Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten die Voraussetzungen des objektiven Tatbestands erfüllt; 2. bedingter Vorsatz, liegt vor, wenn der Täter es nur für möglich hält, aber billigend in Kauf nimmt, dass er den Tatbestand verwirklicht. Der Vorsatz ist ausgeschlossen bei Irrtum.
Wissenschaft
Standheizung
Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...
Wissenschaft
Die Blumen der Arktis
Arktische Pflanzen haben beeindruckende Strategien entwickelt, um unter extremen Bedingungen zu überleben – und sie verändern sich weiter, als Reaktion auf ein wärmeres Klima. von MARLENA ABRIL WEGNER Weiße, endlose Landschaften aus Eis und Schnee, gefrorene Meere – eine kalte Wüste. Das ist das Bild, das viele Menschen mit der...