Lexikon
Vorsatz
Recht
eine bestimmte subjektive Beziehung des Täters zu seiner Tat: als Wissen und Wollen der Merkmale des objektiven Tatbestands Voraussetzung strafbarer Handlungen (Schuld) und des bürgerlich-rechtlichen Delikts (Gegensatz: Fahrlässigkeit). Arten des Vorsatzes sind: 1. direkter Vorsatz, liegt vor, wenn entweder der Wille des Täters auf die Herbeiführung des im Gesetz bezeichneten Handlungsergebnisses als Ziel gerichtet ist oder wenn der Täter mit dem sicheren Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten die Voraussetzungen des objektiven Tatbestands erfüllt; 2. bedingter Vorsatz, liegt vor, wenn der Täter es nur für möglich hält, aber billigend in Kauf nimmt, dass er den Tatbestand verwirklicht. Der Vorsatz ist ausgeschlossen bei Irrtum.
Wissenschaft
Genesen, aber nicht gesund
Die Spätfolgen einer Corona-Infektion sind vielfältig. Das erschwert Forschung und Behandlung.
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Wissenschaft
Geheimnisvolles Licht
Experimente enthüllen die eigenartige Quantennatur des Lichts immer besser. So kann Licht zum „Ausfrieren“ gebracht werden, Materie erschaffen und sogar dafür sorgen, dass Atome sich gegenseitig anziehen. von DIRK EIDEMÜLLER Licht gehört zu den Erscheinungen, die so alltäglich sind, dass man gar nicht weiter über sie nachdenkt....