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Paralllmarkt

eigener Markt, der sich neben einem bereits bestehenden Markt für bestimmte Objekte entwickelt; unterliegt nicht allen speziellen Regeln des originären Markts, wodurch es zu erheblichen Preisunterschieden kommen kann. Beispiele für Parallelmärkte sind der nachbörsliche Telefonhandel, inoffizielle Devisenmärkte und Währungsaußenmärkte.

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