Lexikon
Polizeistunde
der Zeitpunkt, auch die Zeitdauer der abendlichen oder nächtlichen Schließung von Gast- und Vergnügungsstätten; meist durch die Kreisverwaltungsbehörde festgesetzt, soweit nicht landesgesetzliche Vorschriften eine einheitliche Regelung vorsehen. Äußerste Grenze ist in der Regel 1 Uhr; an Festtagen gibt es vielfach eine Verlängerung oder Aufhebung der Polizeistunde. In Berlin: nur von 5 bis 6 Uhr morgens. – In
Österreich
wird die Polizeistunde (Sperrstunde) durch die Landeshauptleute und die Gewerbeordnung nach örtlichen Bedürfnissen festgelegt. In der deutschen Schweiz
gibt es eine strenge Handhabung der Polizeistunde auch in den Großstädten.
Wissenschaft
Neue Therapien in Sicht
Forschende verfolgen vielversprechende Ansätze, um die Ursachen der Parkinsonerkrankung zu bekämpfen. von CHRISTIAN JUNG Der Ernst der Lage ist offenkundig. Gemessen an der Zahl der Erkrankten, ist Morbus Parkinson nicht nur die zweithäufigste, sondern nach Fallzahlen betrachtet die am schnellsten wachsende neurodegenerative...
Wissenschaft
Der Körper trauert mit
Trauer ist kein rein seelisches Phänomen. Der Verlust eines geliebten Menschen wirkt sich auch auf die körperliche Gesundheit der Hinterbliebenen aus. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Ein tragischer Fall macht deutlich, welch gravierende Folgen Trauer haben kann: Tasha Lawson starb im April 2025, nur wenige Tage, nachdem ihr Sohn Tee’...