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1. Oktober 1904  -  Im oberschlesischen Industriebezirk tritt eine ...

Im oberschlesischen Industriebezirk tritt eine verschärfte Regelung des Schankwesens in Kraft. Die vom Regierungspräsidenten in Oppeln erlassene Verordnung sieht vor, dass zwischen 22 Uhr abends und 8 Uhr morgens kein Alkohol in Wirtschaften ausgeschenkt werden darf. Ausnahmen gibt es nur für die "besseren" Restaurants und Hotels in den größeren Städten. Für einige Gastwirtschaften in den Bergbaubezirken wird die Polizeistunde an Lohntagen auf vier Uhr nachmittags festgelegt.
Feinstaubalarm
Wissenschaft

Luft nach oben

Besonders in Städten ist die Luft mit Schadstoffen belastet. Es gibt viele Versuche, sie davon zu säubern – mit fraglichem Erfolg. von FRANK FRICK Die Corona-Lockdowns bedeuteten für viele Menschen verringerte Aktivität – in der Freizeit und beruflich. Nicht so für Atmosphärenforscher, ganz im Gegenteil: Der Rückgang des Verkehrs...

Evolution, Krebs, Viren
Wissenschaft

Evolution im Eiltempo

Der Mensch treibt ungewollt die Evolution von krank machenden Keimen an. Medikamente verlieren dadurch erschreckend an Schlagkraft. Nicht nur bei Antibiotika, auch in der Krebsmedizin braucht es neue Strategien. von SUSANNE DONNER Wer die Evolution hautnah erfahren will, muss ins Museum gehen, so heißt es immer. Die Entwicklung...

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