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1. Oktober 1904  -  Im oberschlesischen Industriebezirk tritt eine ...

Im oberschlesischen Industriebezirk tritt eine verschärfte Regelung des Schankwesens in Kraft. Die vom Regierungspräsidenten in Oppeln erlassene Verordnung sieht vor, dass zwischen 22 Uhr abends und 8 Uhr morgens kein Alkohol in Wirtschaften ausgeschenkt werden darf. Ausnahmen gibt es nur für die "besseren" Restaurants und Hotels in den größeren Städten. Für einige Gastwirtschaften in den Bergbaubezirken wird die Polizeistunde an Lohntagen auf vier Uhr nachmittags festgelegt.
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