Gesundheit A-Z
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Abk. LFGB, Zweck des Gesetzes ist es, „bei Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Vorbeugung gegen eine oder Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit sicherzustellen“. Außerdem regelt das Gesetz u. a. den Verkehr mit Lebensmitteln und die Qualität von Futtermitteln. Das Gesetz hat weitgehend die Bestimmungen des alten Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) abgelöst.
Wissenschaft
Mit der Maschine auf Du und Du
Vor zwei Jahren wurden Chatbots wie ChatGPT zu eloquenten Antwortmaschinen, Bildgeneratoren erschufen nach Texteingaben fast perfekte Bilder. Nun machen solche Systeme der Künstlichen Intelligenz aus Robotern smarte Maschinen, die eigenständig Aufgaben lösen können. von ULRICH EBERL Seit über einem Jahrhundert ist das Deutsche...
Wissenschaft
Rothaarige sind anders
Was die seltene Haarfarbe über das Hautkrebsrisiko und das Schmerzempfinden ihrer Träger verrät, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer rote Haare hat, kann sich darauf etwas einbilden, gehört er doch zu einer exklusiven Minderheit. Lediglich zwei Prozent der Menschen weltweit können mit diesem Attribut aufwarten. Von diesen leben...