Gesundheit A-Z

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Abk. LFGB, Zweck des Gesetzes ist es, „bei Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Vorbeugung gegen eine oder Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit sicherzustellen“. Außerdem regelt das Gesetz u. a. den Verkehr mit Lebensmitteln und die Qualität von Futtermitteln. Das Gesetz hat weitgehend die Bestimmungen des alten Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) abgelöst.
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Wissenschaft

Ich schmier’ Dir eine, Du Stinkbier!

Die Sonne steht schon hoch am Himmel, und in der Sommer-Regel steht: ordentlich eincremen. Wer kleine Kinder hat, der weiß, das kann ein Riesenvergnügen für die ganze Familie sein, vor allem, wenn man es schon eilig hat, außer Haus zu kommen. Auch Erwachsene sind oft noch der Meinung, man müsse die Haut lediglich zu Beginn […]...

Varusschlacht, Archäologie
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Mythos Varusschlacht

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