Lexikon
Rechnungsabgrenzungsposten
in der Bilanz zum Zweck der periodengerechten Erfolgsermittlung (Abgrenzung) ausgewiesene Aufwendungen oder Erträge, die entweder bereits bezahlt wurden, aber das Ergebnis des nächsten Jahres betreffen (transitorische [„hinüberreichende“] Rechnungsabgrenzungsposten, z. B. vorausgezahlte Mieten, im Voraus erhaltene Provisionen), oder das Ergebnis des laufenden Jahres betreffen, aber noch nicht bezahlt wurden (antizipative [„vorweggenommene“] Rechnungsabgrenzungsposten, z. B. ausstehende Zinsen, noch zu zahlende Löhne). Rechnungsabgrenzungsposten mit Guthabencharakter heißen aktive, mit Schuldcharakter passive Rechnungsabgrenzungsposten.
Wissenschaft
Abgenabelt
Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.
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Wissenschaft
Social Media: Viele teilen, ohne zu lesen
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