Lexikon

Rechnungsabgrenzungsposten

in der Bilanz zum Zweck der periodengerechten Erfolgsermittlung (Abgrenzung) ausgewiesene Aufwendungen oder Erträge, die entweder bereits bezahlt wurden, aber das Ergebnis des nächsten Jahres betreffen (transitorische [„hinüberreichende“] Rechnungsabgrenzungsposten, z. B. vorausgezahlte Mieten, im Voraus erhaltene Provisionen), oder das Ergebnis des laufenden Jahres betreffen, aber noch nicht bezahlt wurden (antizipative [„vorweggenommene“] Rechnungsabgrenzungsposten, z. B. ausstehende Zinsen, noch zu zahlende Löhne). Rechnungsabgrenzungsposten mit Guthabencharakter heißen aktive, mit Schuldcharakter passive Rechnungsabgrenzungsposten.
Neben dem vollständig autarken Demo-Haus (rechts) liegt auf dem Bergheider See auch ein mit Solarenergie betriebenes Konferenzschiff. ©Fraunhofer IVI, Dresden
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