Lexikon
Rechnungsabgrenzungsposten
in der Bilanz zum Zweck der periodengerechten Erfolgsermittlung (Abgrenzung) ausgewiesene Aufwendungen oder Erträge, die entweder bereits bezahlt wurden, aber das Ergebnis des nächsten Jahres betreffen (transitorische [„hinüberreichende“] Rechnungsabgrenzungsposten, z. B. vorausgezahlte Mieten, im Voraus erhaltene Provisionen), oder das Ergebnis des laufenden Jahres betreffen, aber noch nicht bezahlt wurden (antizipative [„vorweggenommene“] Rechnungsabgrenzungsposten, z. B. ausstehende Zinsen, noch zu zahlende Löhne). Rechnungsabgrenzungsposten mit Guthabencharakter heißen aktive, mit Schuldcharakter passive Rechnungsabgrenzungsposten.
Wissenschaft
»Mit einer optischen Uhr lassen sich feine Höhenunterschiede ermitteln«
Tanja Mehlstäubler entdeckte als junge Forscherin, wie präzise sich mit laser-gekühlten Atomen die Zeit messen lässt. Diese Technik entwickelt sie nun weiter. Das Gespräch führte Nikolaus Fecht Frau Professor Mehlstäubler, was hat Sie zur Miniaturisierung von Atomuhren motiviert? Während meiner Postdoc-Zeit in Paris arbeitete ich...
Wissenschaft
Große Lithiumreserven auch in Norddeutschland
Im deutschen Tiefenwasser gibt es wahrscheinlich so viel Lithium, dass Deutschland seinen Eigenbedarf damit über Jahrzehnte decken könnte. Das zeigt eine Studie, die Vorkommen im Norddeutschen Tiefland und im Thüringer Becken untersucht hat. Benötigt wird der Rohstoff vor allem für Lithium-Ionen-Akkus, die unter anderem in...