Lexikon
Rechnungsabgrenzungsposten
in der Bilanz zum Zweck der periodengerechten Erfolgsermittlung (Abgrenzung) ausgewiesene Aufwendungen oder Erträge, die entweder bereits bezahlt wurden, aber das Ergebnis des nächsten Jahres betreffen (transitorische [„hinüberreichende“] Rechnungsabgrenzungsposten, z. B. vorausgezahlte Mieten, im Voraus erhaltene Provisionen), oder das Ergebnis des laufenden Jahres betreffen, aber noch nicht bezahlt wurden (antizipative [„vorweggenommene“] Rechnungsabgrenzungsposten, z. B. ausstehende Zinsen, noch zu zahlende Löhne). Rechnungsabgrenzungsposten mit Guthabencharakter heißen aktive, mit Schuldcharakter passive Rechnungsabgrenzungsposten.
Wissenschaft
Ammoniak statt Wasserstoff?
Während für die Energiewende weiterhin große Hoffnungen auf Wasserstoff als Energieträger ruhen, rückt ein weiterer „Wundertreibstoff“ zunehmend in den Blick der Energiewirtschaft: Ammoniak. Diese chemische Verbindung aus einem Stickstoffatom und drei Wasserstoffatomen (kurz NH3), als Energieträger zu verwenden, ist keine ganz...
Wissenschaft
Als die Tage kürzer waren
In der Frühzeit der Erde verging ein Tag wesentlich schneller als heute, und der Mond kreiste näher um unseren Planeten. Nun ließ sich dies mithilfe von afrikanischen Sedimenten bis in die ferne Vergangenheit nachvollziehen. von THOMAS BÜHRKE Bei drei Apollo- und zwei Lunochod-Missionen wurden auf dem Mond Retroreflektoren...