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Refernzpreis

in der Agrarpolitik für bestimmte Erzeugnisse (Obst, Gemüse, u. U. für Wein u. Fische) festgelegter Preis, der als Berechnungsgrundlage für Ausgleichsabgaben auf Einfuhren dient, wenn der Importpreis unter dem R. liegt. Berechnungsbasis: vergangenheitsorientierte Durchschnittspreise. Auch Agrarpreise.

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