Lexikon

Reuninen

[
re:u-; französisch réunion, „Wiedervereinigung“
]
die von Ludwig XIV. von 16781697 vorgenommenen Gebietsannexionen im Elsass, in der Franche-Comté, in Luxemburg und Italien mit der aus dem mittelalterlichen Lehnsrecht genommenen Begründung, dass es sich um „Dependenzen“ der im Westfälischen Frieden und im Pyrenäenfrieden an Frankreich abgetretenen Territorien oder Plätze handele. Mit der Durchführung des rechtlichen Verfahrens wurden eigens eingesetzte Reunionskammern (in Metz, Besançon, Tournai und Breisach) betraut. Im Regensburger Stillstand 1684 erkannte das Reich provisorisch den französischen Besitz der reunierten Gebiete an. Im Frieden von Rijswijk 1697 musste Ludwig XIV. die Reunionen bis auf Elsass und Straßburg wieder herausgeben.
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