Lexikon

Sachverständigenrat

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
durch Bundesgesetz vom 14. 8. 1963 gebildetes Gremium. Der Sachverständigenrat besteht aus fünf unabhängigen Mitgliedern (fünf „Weisen“), die auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten auf die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Die Aufgabe des Sachverständigenrats besteht in der periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage und ihrer absehbaren Entwicklung. Ohne Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen zu geben, soll der Sachverständigenrat zur Urteilsbildung von wirtschafts- und sozialpolitischen Instanzen und Öffentlichkeit beitragen.
Anwendungen, Gehirn, Informationen
Wissenschaft

Rechnen wie das Gehirn

Mit klassischen Computern fällt es immer schwerer, den Hunger der Menschheit nach Rechenleistung zu stillen. Auf der Suche nach Alternativen lassen sich die Forscher auch vom Nervensystem inspirieren. Das Ziel ist es, biologische Konzepte auf die technische Informationsverarbeitung zu übertragen. von THOMAS BRANDSTETTER Auch wenn...

Klimagas
Wissenschaft

Einfangen und einsperren

Weltweit haben Forscher Techniken entwickelt, um CO2 einzufangen und dauerhaft zu binden. In Deutschland waren sie bislang verpönt, doch auch hier soll nun der rechtliche Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. von HARTMUT NETZ Die klimaneutrale Zukunft der Zementindustrie beginnt in Brevik, 150 Kilometer südlich der...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon