Lexikon
Sachverständigenrat
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschlanddurch Bundesgesetz vom 14. 8. 1963 gebildetes Gremium. Der Sachverständigenrat besteht aus fünf unabhängigen Mitgliedern (fünf „Weisen“), die auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten auf die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Die Aufgabe des Sachverständigenrats besteht in der periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage und ihrer absehbaren Entwicklung. Ohne Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen zu geben, soll der Sachverständigenrat zur Urteilsbildung von wirtschafts- und sozialpolitischen Instanzen und Öffentlichkeit beitragen.
Wissenschaft
Eine Leber aus Licht
Dreidimensionale virtuelle Darstellungen von inneren Organen helfen Chirurgen dabei, schwierige Operationen präzise zu planen und sicher zu bewerkstelligen. von TIM SCHRÖDER „Austherapiert“ hieß es für Antonia D. vor vier Jahren. Der Darmkrebs hatte gestreut und in ihrer Leber Metastasen gebildet – an Stellen, die kaum zu...
Wissenschaft
»Tun Sie nie etwas im Weltraum, das Sie vorher nicht trainiert haben!«
Charlie Duke ist einer der vier noch lebenden Astronauten, die den Mond betreten haben. bild der wissenschaft traf ihn auf der Wissenschaftskonferenz Starmus im armenischen Jerewan. Das Gespräch führte Alexandra von Ascheraden Charlie Duke, seit Beginn des Raumfahrtzeitalters waren nur zwölf Menschen auf dem Mond. Lediglich vier...