Lexikon

Sachverständigenrat

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
durch Bundesgesetz vom 14. 8. 1963 gebildetes Gremium. Der Sachverständigenrat besteht aus fünf unabhängigen Mitgliedern (fünf „Weisen“), die auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten auf die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Die Aufgabe des Sachverständigenrats besteht in der periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage und ihrer absehbaren Entwicklung. Ohne Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen zu geben, soll der Sachverständigenrat zur Urteilsbildung von wirtschafts- und sozialpolitischen Instanzen und Öffentlichkeit beitragen.
Das größte bekannte Vorkommen von Manganknollen befindet sich auf auf dem Meeresboden in der Clarion-Clipperton-Zone im Zentralpazifik.
Wissenschaft

Rohstoffe aus der Tiefe

Im und auf dem Meeresboden lagern wertvolle Metalle. Doch Tiefseebergbau ist mit hohen Risiken verbunden, deshalb hat bisher noch kein Abbau stattgefunden. Von RAINER KURLEMANN Der Hunger nach Rohstoffen macht auch vor den Ozeanen nicht Halt, denn der Meeresboden birgt Schätze, die zur Produktion von Hightech-Geräten,...

Solar, Solarzelle
Wissenschaft

Wasserstoff aus der Wüste

Der Bedarf an „grünem“ Wasserstoff wird deutlich wachsen. Doch woher soll er kommen? Im Fokus steht der Import aus sonnenreichen Regionen. von GÜVEN PURTUL Grüner Wasserstoff soll das „neue Erdöl“ werden. Doch dazu braucht es sehr viel von dem Gas. Bisher ist es freilich ein rares und daher teures Gut. Das zeigt sich etwa beim...

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