Lexikon

Sachverständigenrat

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
durch Bundesgesetz vom 14. 8. 1963 gebildetes Gremium. Der Sachverständigenrat besteht aus fünf unabhängigen Mitgliedern (fünf „Weisen“), die auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten auf die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Die Aufgabe des Sachverständigenrats besteht in der periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage und ihrer absehbaren Entwicklung. Ohne Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen zu geben, soll der Sachverständigenrat zur Urteilsbildung von wirtschafts- und sozialpolitischen Instanzen und Öffentlichkeit beitragen.
Fossil
Wissenschaft

Doch kein Vulkanausbruch im „chinesischen Pompeji“?

Die Yixian-Formation im Nordosten Chinas enthält eine Fülle außergewöhnlich gut konservierter Fossilien aus der Kreidezeit, darunter auch viele Dinosaurier. Bislang ging die Wissenschaft davon aus, dass Vulkanausbrüche für den hervorragenden Erhaltungszustand verantwortlich waren, was der Region den Namen „chinesisches Pompeji“...

Menschen, Versuch, Rochen
Wissenschaft

Die neuen Softies

Eine neue Generation „weicher“ Roboter geht an den Start. Sie können sich problemlos durch kleine Öffnungen zwängen oder über unwegsames Gelände schlängeln. von THOMAS BRANDSTETTER Roboter aus Metall leisten hervorragende Arbeit. Mit ihren bewährten Kombinationen von Stahlgelenken, Servomotoren und Hydraulik arbeiten sie...

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