Lexikon
Sachverständigenrat
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschlanddurch Bundesgesetz vom 14. 8. 1963 gebildetes Gremium. Der Sachverständigenrat besteht aus fünf unabhängigen Mitgliedern (fünf „Weisen“), die auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten auf die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Die Aufgabe des Sachverständigenrats besteht in der periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage und ihrer absehbaren Entwicklung. Ohne Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen zu geben, soll der Sachverständigenrat zur Urteilsbildung von wirtschafts- und sozialpolitischen Instanzen und Öffentlichkeit beitragen.
Wissenschaft
Aschewolken, Hunger, Pest
Vulkanausbrüche haben auf der Erde immer wieder zu klimatischen Veränderungen geführt. Auch die Menschheitsgeschichte wurde dadurch mehrfach beeinflusst. Etwa im Jahr 1345, als Eruptionen in Europa für schwere Missernten sorgten. von DAVID NEUHÄUSER Im Jahr 1347 erreichte das Bakterium Yersinia pestis Europa – nicht zum ersten...
Wissenschaft
Neuer Index bewertet Städte nach Gesundheitsfaktoren
Städte beeinflussen durch ihre Gestaltung die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Bewohner. Förderliche Faktoren sind beispielsweise viele Grünflächen, eine hohe Luftqualität und eine gute Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer. Wie verschiedene europäische Städte in dieser Hinsicht abschneiden, zeigt nun der „Healthy Urban...
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