Lexikon

Sachverständigenrat

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
durch Bundesgesetz vom 14. 8. 1963 gebildetes Gremium. Der Sachverständigenrat besteht aus fünf unabhängigen Mitgliedern (fünf „Weisen“), die auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten auf die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Die Aufgabe des Sachverständigenrats besteht in der periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage und ihrer absehbaren Entwicklung. Ohne Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen zu geben, soll der Sachverständigenrat zur Urteilsbildung von wirtschafts- und sozialpolitischen Instanzen und Öffentlichkeit beitragen.
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Wissenschaft

Gähnen steckt an

Was das Gähnen über unser Einfühlungsvermögen verrät, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Gähnen ist eigentlich eine ziemlich unspektakuläre, alltägliche Angelegenheit. Zuerst bemerkt man nur ein Gefühl, das tief hinten zwischen Rachen und Ohren zu sitzen scheint. Dann öffnet sich der Mund ein wenig, und die Lungen saugen Luft ein....

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Wissenschaft

Standheizung

Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...

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