Lexikon
Sachverständigenrat
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschlanddurch Bundesgesetz vom 14. 8. 1963 gebildetes Gremium. Der Sachverständigenrat besteht aus fünf unabhängigen Mitgliedern (fünf „Weisen“), die auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten auf die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Die Aufgabe des Sachverständigenrats besteht in der periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage und ihrer absehbaren Entwicklung. Ohne Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen zu geben, soll der Sachverständigenrat zur Urteilsbildung von wirtschafts- und sozialpolitischen Instanzen und Öffentlichkeit beitragen.

Wissenschaft
Karriere mit Cash
Als ich in den 1970er-Jahren in einem Laboratorium arbeitete und auf eine akademische Karriere hoffte, beobachtete ich immer wieder, wie einzelne Leute mit ihren Publikationen tricksten: Da es weniger auf die Qualität der einzelnen Veröffentlichungen und mehr auf deren Quantität ankam, setzte beispielsweise ein Forscher alles...

Wissenschaft
Energielieferant Meer
Küstennahe Gewässer eignen sich für Wind- oder Solarparks. Zur Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle werden derzeit weltweit neue Kraftwerke entwickelt und gebaut. Von RAINER KURLEMANN Das größte Bauprojekt in der Geschichte Dänemarks soll 28 Milliarden Euro kosten. Ein stolzer Preis für 120 000 Quadratmeter Fläche....
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