Lexikon

Schwarzarbeit

im engeren Sinne eine Arbeitsleistung erheblichen Umfangs, ohne dass eine nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Fassung vom 23. 7. 2004 erforderliche Anmeldung oder Genehmigung erfolgt ist; im weiteren Sinne ist Schwarzarbeit gegeben, wenn die Tätigkeit unter Umgehung sonstiger öffentlich-rechtlicher Normen wie Sozialversicherungsgesetzen, Steuervorschriften und Arbeitnehmerschutzvorschriften ausgeübt wird.
Straße, Auto, Verkehr
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Verstopft

Viele deutsche Städte sind staugeplagt. Moderne Mobilitätsdienste, neue Technologien und künftig auch vernetzte autonome Fahrzeuge sollen das ändern. Doch was taugen die Konzepte? von MICHAEL VOGEL Bis morgens um sechs ist die Welt noch in Ordnung. Dann geht es los, an jedem Werktag und in fast allen größeren deutschen Städten:...

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Wissenschaft

Karriere mit Cash

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