Lexikon

Schwarzarbeit

im engeren Sinne eine Arbeitsleistung erheblichen Umfangs, ohne dass eine nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Fassung vom 23. 7. 2004 erforderliche Anmeldung oder Genehmigung erfolgt ist; im weiteren Sinne ist Schwarzarbeit gegeben, wenn die Tätigkeit unter Umgehung sonstiger öffentlich-rechtlicher Normen wie Sozialversicherungsgesetzen, Steuervorschriften und Arbeitnehmerschutzvorschriften ausgeübt wird.
xxx_AdobeStock_69211757_1.jpg
Wissenschaft

Aufgeschäumt

Ob zum Reinigen, Feuerlöschen oder als schusssicherer Panzer: Schaumartige Materialien lassen sich vielseitig einsetzen – und verblüffen die Forscher immer wieder mit neuen Eigenschaften. von REINHARD BREUER Die Prunkkutsche hat schon bessere Tage gesehen. Die 300 Jahre alte Karosse, die im Marstallmuseum des Nymphenburger...

Diskriminierung
Wissenschaft

Doppelte Diskriminierung schadet mehr als doppelt

Unsere sozialen Beziehungen beeinflussen unsere Karriereaussichten, unsere Zufriedenheit und unsere Gesundheit. Doch dieses „soziale Kapital“ ist ungleich verteilt: Wir neigen dazu, uns mit Menschen zu umgeben, die uns ähnlich sind. Menschen, die beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft oder ihres sozioökonomischen Status einer...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch