Lexikon
Schwarzarbeit
im engeren Sinne eine Arbeitsleistung erheblichen Umfangs, ohne dass eine nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Fassung vom 23. 7. 2004 erforderliche Anmeldung oder Genehmigung erfolgt ist; im weiteren Sinne ist Schwarzarbeit gegeben, wenn die Tätigkeit unter Umgehung sonstiger öffentlich-rechtlicher Normen wie Sozialversicherungsgesetzen, Steuervorschriften und Arbeitnehmerschutzvorschriften ausgeübt wird.
Wissenschaft
Verstopft
Viele deutsche Städte sind staugeplagt. Moderne Mobilitätsdienste, neue Technologien und künftig auch vernetzte autonome Fahrzeuge sollen das ändern. Doch was taugen die Konzepte? von MICHAEL VOGEL Bis morgens um sechs ist die Welt noch in Ordnung. Dann geht es los, an jedem Werktag und in fast allen größeren deutschen Städten:...
Wissenschaft
Karriere mit Cash
Als ich in den 1970er-Jahren in einem Laboratorium arbeitete und auf eine akademische Karriere hoffte, beobachtete ich immer wieder, wie einzelne Leute mit ihren Publikationen tricksten: Da es weniger auf die Qualität der einzelnen Veröffentlichungen und mehr auf deren Quantität ankam, setzte beispielsweise ein Forscher alles...
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