Lexikon
Schwarzarbeit
im engeren Sinne eine Arbeitsleistung erheblichen Umfangs, ohne dass eine nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Fassung vom 23. 7. 2004 erforderliche Anmeldung oder Genehmigung erfolgt ist; im weiteren Sinne ist Schwarzarbeit gegeben, wenn die Tätigkeit unter Umgehung sonstiger öffentlich-rechtlicher Normen wie Sozialversicherungsgesetzen, Steuervorschriften und Arbeitnehmerschutzvorschriften ausgeübt wird.
Wissenschaft
»Es ist ein Informationswettstreit«
Ruben Bouwmeester von der Deutschen Welle sieht sich als Brückenbauer zwischen Wissenschaft und Medien, der Desinformationen mit Verstand und KI bekämpft. Das Gespräch führte Nikolaus Fecht Herr Bouwmeester, was steckt hinter dem System „Truly Media“? Dies ist eine 2017 vom griechischen Athens Technology Center (ATC) und der...
Wissenschaft
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