Lexikon
Sprechakt
konkrete Äußerung der Parole, kleinste Einheit der sprachlichen Kommunikation. Diese Sprachhandlungen folgen konventionalisierten Regeln (Norm). Sprechakte beschreiben diese Verhaltensweisen zwischen Sprecher und Hörer.
Ein Sprechakt besteht aus drei Teilakten: 1. lokutiver (lokutionärer) Akt: das Äußern der Laute und Verwendung der Wörter in einer bestimmten Bedeutung (propositionaler Gehalt); 2. illokutiver (illokutionärer) Akt: mit der Äußerung wird eine bestimmte Handlung vollzogen (Aussprechen einer Drohung, eines Wunsches usw.); 3. perlokutiver (perlokutionärer) Akt: mit der Sprachhandlung wird eine Wirkung auf den Hörer ausgeübt (er nimmt die Drohung ernst oder macht sich darüber lustig).
Die Untersuchung einzelner Sprechakte hat die Bedingungen ihres „Gelingens/Nichtgelingens“ erklärt. Besondere Bedeutung in der Sprechakttheorie haben die performativen Verben (Verben, die einen illokutiven Akt beinhalten, z. B. versprechen, drohen).
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