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Staatsvolk

eines der drei Staatselemente; 1. im allgemeinen Sinn die Gesamtheit der Staatsangehörigen eines Staats, d. h. die Bevölkerung eines Staats unter Ausschluss der fremden Staatsangehörigen und der Staatenlosen; 2. im verfassungsrechtlich-organisatorischen Sinn die wahlberechtigten Staatsangehörigen, weil nur sie an den politischen Entscheidungen teilnehmen; 3. im ethnisch-politischen Sinn bei Vielvölkerstaaten oder Staaten mit andersvölkischen Minderheiten die den Staat tragende ethnische Gruppe oder die tragenden Gruppen (Deutsche und Ungarn in Österreich-Ungarn bis 1918, Tschechen und Slowaken in der Tschechoslowakei); 4. im geschichtsphilosophischen Sinn Völker, die früh zur eigenen dauerhaften Staatsbildung gekommen sind („staatsbegabte“ Völker), im Gegensatz zu den Völkern, die sich spät staatlich organisiert haben und deren Staatsschöpfungen keinen Bestand hatten („Staatsnationen“ und „Kulturnationen“).

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